Offizielles Ergebnis
Wahlergebnis
Vorläufiges Wahlergebnis
Wahlergebnis
Wahlergebnis (barrierefrei)
Allgemeine Informationen
Die Bürgermeisterwahl findet bei Ablauf der Amtszeit (nach acht Jahren) oder Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle statt, in anderen Fällen spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stelle wird spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben.
Der Bürgermeister wird direkt vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Entfällt auf keine der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.