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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Fragen und Antworten zum Breitbandausbau

Wie erhalte ich einen geförderten Glasfaseranschluss?

Wenn Ihre aktuelle Downloadgeschwindigkeit weniger als 30 Mbit/s (weißer Fleck) beträgt, kann Ihre Adresse mit Glasfaser bis in den Keller gefördert erschlossen werden. Die Stadt benötigt hierfür einen ausgefüllten und unterzeichneten Hausanschluss- und Gestattungsvertrag und wird Sie im Rahmen der Planungen kontaktieren.

„FTTH“ ist die Abkürzung für „Fibre to the Home“, also „Glasfaser bis nach Hause“. „FTTB“ hingegen steht für „Fibre to the Building“, also „Glasfaser bis zum Gebäude“. Bei Einfamilienhäusern wird normalerweise von FTTH gesprochen, da hier die Leitung zwar auch bis zum Gebäude gelegt wird, der Weg vom Anschlusskasten bis zum Router jedoch meist eher kurz ist und das Gebäude ja das Zuhause ist. Bei Mehrfamilienhäusern spricht man hingegen eher von FTTB, da der Weg vom Anschlusskasten innerhalb des Gebäudes bis zu den Wohnungen, also dem Zuhause, länger ist. Meistens wird dieses letzte Teilstück noch über Kupferkabel geleitet.

Wo erfolgt der geförderte Breitbandausbau?

Es werden aktuell alle sogenannten weißen Flecken im Rahmen des sogenannten Weißen-Flecken-Förderprogramms (Versorgung schlechter 30 Mbits,
unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Versorgung schlechter 100 Mbit/s) im
gesamten Stadtgebiet ausgebaut.

Wie kann ich die aktuelle Breitbandverfügbarkeit und Förderfähigkeit meiner Adresse prüfen?

Hierfür stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Breitbandatlas zur Verfügung. Über diesen können Sie per interaktiver Karte Ihre aktuell verfügbaren Bandbreiten, Techniken, Netzbetreiber sowie die potentielle Förderfähigkeit Ihrer Adresse ermitteln.

Warum bekomme ich einen Anschluss und mein Nachbar nicht?

Wer einen geförderten und damit kostenlosen Anschluss bekommt, kann der Zweckverband und die Stadt leider nicht selbst entscheiden, dies wurde in einem sogenannten Markterkundungsverfahren ermittelt. Hierbei wurden von allen Telekommunikationsanbietern Daten je Grundstück angefordert, um zu ermitteln, welche Versorgung sie hier anbieten können. Gefördert ausbauen darf die Stadt, wenn die Bedingungen des vorgenannten Punktes erfüllt sind.

Was ist eine Markterkundung?

Die Markterkundung ist ein offizielles und verpflichtendes Verfahren. Private Telekommunikationsunternehmen sollen dabei freiwillig die aktuell angebotene Leistung und ihre Pläne zur Versorgung mit schnellem Internet der nächsten Jahre mitteilen. Machen sie Angaben, sind diese in der Regel nichtöffentlich. Stellt sich durch die Markterkundung heraus, dass die Unterversorgung nicht behoben wird, liegt ein sogenanntes "Marktversagen" vor. Erst bei einem "Marktversagen" können Kommunen eingreifen und die Verbesserung von unterversorgten Bereichen selbst in die Hand nehmen.

Wer finanziert den kommunalen Breitbandausbau und führt diesen durch?

Bauherr der Maßnahme ist der Zweckverband Breitbandversorgung Ravensburg.

Unterstützt wird der Zweckverband durch die beiden Fördermittelgeber „Bundesministerium für Digitales und Verkehr” sowie das Land Baden-Württemberg über das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. Darüber hinaus erbringt die Stadt Bad Waldsee einen Eigenanteil von mind. 10 % (ca. 3 Mio. €) der Kosten des Breitbandausbaus.

Wann und bei welchem Netzbetreiber kann ich den neuen Glasfaseranschluss aktivieren?

Das Netz wird durch den Zweckverband Breitbandversorgung Ravensburg und der Stadt Bad Waldsee gebaut und durch die NetCom BW betrieben. Somit können Sie einen Anschluss bei der NetCom BW buchen. Da es sich um ein sogenanntes „Open Access Netz“, also ein Netz mit einem diskriminierungsfreien Zugang für alle Netzbetreiber handelt, ist es ggf. langfristig möglich, dass Sie auch zu anderen Netzbetreibern wechseln, dies ist aktuell jedoch noch nicht der Fall.

Was passiert mit meinem bestehenden Internet- und Telefonanschluss?

Ihr bestehender Hausanschluss bleibt erhalten und ist weiterhin über Ihren bisherigen

Vertrag/Anbieter nutzbar. Wenn sie einen reibungslosen Übergang zum neuen Anbieter wünschen und auch Ihre vorhandene Rufnummer mitnehmen wollen, dann empfehlen wir dringend:

  • Ihren bisherigen Vertrag nicht eigenständig und verfrüht zu kündigen.
  • Den Umzugsservice des neuen Anbieters zu nutzen. Dieser kümmert sich beim Wechsel um die Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses.

Welche Voraussetzungen müssen im Haus für den Anschluss geschaffen werden?

Grundsätzlich ist meist die bestehende Gebäudeinstallation für den Umstieg auf das neue Glasfasernetz geeignet. Die Hausverkabelung ist eigenverantwortlich vom Eigentümer zu prüfen und gegebenenfalls auf eigene Kosten anzupassen. Sollten Sie sich bei der Verkabelung nicht sicher sein, wenden Sie sich zu zum Themenbereich Gebäudeinstallation am besten an Ihren Elektriker. Die Hausverkabelung ist nicht Gegenstand der kostenfreien Herstellung des Glasfaserhausanschlusses.

Warum ist der Ausbau so zeitintensiv?

Dies hat mehrere Gründe. Die beteiligten Akteure errichten ein komplett neues Breitbandnetz, welches unabhängig von den bisherigen Netzen ausgebaut und zukünftig betrieben wird. Dabei werden im Zuge dieses Ausbaus ca. 160 km Breitbandleerrohre, unzählige Kilometer an Glasfaserkabel sowie ca. 1.300 Hausanschlüsse hergestellt. Neben der großen Menge ist der Ausbau des Breitbandnetzes aufgrund der verschiedenen Komponenten (Breitbandleerrohre, Glasfaserkabel, Technikstandorte) und der bestehenden Infrastrukturen in den Straßen sehr zeitaufwändig und komplex. Da die Stadt auf Fördermittel für den Ausbau angewiesen ist, müssen dafür auch zahlreiche Randbedingungen eingehalten werden. Durch die hohe Auslastung des Baugewerbes sind ebenfalls teilweise auch Verzögerungen entstanden.

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