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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Flächenmanagement und Innenentwicklung

Flächen mit Zukunft - Bad Waldsee macht mehr draus!

Herzlich willkommen beim Flächenmanagement und der Innenentwicklung der Stadt Bad Waldsee!

Sie besitzen eine Baulücke, ein ungenutztes Grundstück, eine Althofstelle oder eine leerstehende Immobilie?
Sie möchten Ihre Wohnsituation verändern oder sich über baurechtliche Möglichkeiten informieren?
Sie wollen wissen, welche Förderungen es gibt – oder haben einfach Fragen zur Nutzung und Entwicklung Ihrer Fläche?

Dann sind Sie hier genau richtig.

Sprechen Sie uns an - kommen Sie gerne auf uns zu!
Gemeinsam machen wir ungenutzte Flächen nutzbar – und gestalten so Bad Waldsee nachhaltig weiter.

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Flächenmanagerin auf oder laden Sie einfach den Fragebogen zu Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie herunter und senden Sie ihn an unsere Flächenmanagerin. So helfen Sie mit, neue Wohn- und Lebensräume in Bad Waldsee zu schaffen.

Warum ist Flächenmanagement und Innenentwicklung so wichtig?

Weil jede Fläche zählt – für Mensch, Natur und Zukunft.
Mit dem kommunalen Flächenmanagement möchten wir Leerstände aktivieren, Baulücken schließen und gewachsene Strukturen stärken.

Unsere Ziele:

  • Natur und Umwelt durch weniger Flächenverbrauch schonen
  • Attraktive Quartiere schaffen – mit kurzen Wegen und guter Infrastruktur
  • Bestehende Gebäude und Grundstücke klug nutzen
  • Nutzung von vorhandenen Potentialen, Infrastruktur, Bausubstanz  - Mehrwert für alle
  • Öffentliche Räume und Grünflächen mitdenken
  • Bad Waldsee gemeinsam weiterentwickeln

Innenentwicklung ist ein Gewinn für alle – und braucht Ihre Ideen!
Gestalten Sie Ihre Stadt mit!

Förderprogramme – Bestand mit Zukunft | Allgemeine Informationen

Aktivierung von Bestandspotentialen bei Gebäuden

Die Stadt Bad Waldsee unterstützt Eigentümer, Vermieter und Mieter mit folgenden Förderprogrammen für Bestandsimmobilien

Fördergebiet: Alle Gebäude und Wohnungen müssen auf den Gemarkungen Bad Waldsee, Haisterkirch, Mittelurbach, Reute-Gaisbeuren oder Michelwinnaden liegen.

Förderzeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2026

Hier gelangen Sie zu den einzelnen Förderprogramme:

I. Beratungsprämie – „3-Säulen-Modell“ - Unterstützung Erstberatung durch Architektinnen und Architekten

Worum geht es?
Unterstützung bei der Erstberatung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsimmobilien durch einen Architekten.

  • Ihr Haus ist nach dem Auszug der Kinder zu groß?
  • Sie nutzen nur einen Teil der vorhandenen Zimmer?
  • Sie denken über Umbau oder Teilung nach, um den Wohnraum Ihren aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen anzupassen?
  • Steigende Unterhalts- und Nebenkosten? Mit Umbau oder Teilung können Kosten gesenkt und ggf. zusätzliche Mieteinnahmen erzielt werden.
  • So können Sie in Ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben.

Die Stadt Bad Waldsee unterstützt Sie finanziell, damit Sie mögliche Teilungen oder Umbauten planen können und eine zusätzliche Wohneinheit generieren können.

Förderhöhe: Maximal 800 € pro Erstberatung, aufgeteilt in drei Bausteine:

A. Beratungsprämie – Landesförderprogramm Baden-Württemberg

  • Die Stadt Bad Waldsee nimmt aktiv am Landesförderprogramm „Beratungsprämie“ teil.
  • Nach Erhalt der Landesprämie von 400 € wird diese direkt an Sie ausgezahlt.

B. Zuschuss der Stadt Bad Waldsee

  • Zusätzlich erhalten Sie von der Stadt einen Zuschuss von 400 €.
  • Somit ist eine maximale Förderung von 800 € möglich.

C. Eigentümer

  • Restkosten der Erstberatung sind vom Eigentümer zu tragen.

Ablauf:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Flächenmanagement der Stadt Bad Waldsee;
  2. Erstberatung durch Architektin oder Architekt
  3. Sie senden das unterzeichnete Beratungsprotokoll, ggf. Skizzen und das Antragsformular an das Flächenmanagement.
  4. Die Stadt beantragt die Förderung beim Land
  5. Nach Erhalt wird die Prämie zusammen mit dem Zuschuss der Stadt an Sie ausgezahlt.

Voraussetzungen:

  • Architektin oder Architekt muss Mitglied einer Architektenkammer sein.
  • Das Beratungsgespräch muss protokolliert und unterschrieben werden.

Hinweise:

  • Sie erhalten eine Architektenliste, das Antragsformular und das Beratungsformular
  • Checkliste der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg wird bereitgestellt.
  • Beratung verpflichtet zu keinen Maßnahmen.
  • Auszahlung erfolgt unabhängig vom Ergebnis.
  • Beratung für laufende Baugenehmigungen oder nicht fertiggestellte Gebäude ausgeschlossen.
  • Prämie einmalig pro Gebäude, keine Mehrfachförderung.
  • Keine Förderung bei Erhalt weiteren Landesmittel für Beratung
  • Antragsfrist: Innerhalb von 5 Monaten nach Beratung

II. Wiedervermietungsprämie – Leerstandsaktivierung

Landesförderprogramm Baden-Württemberg

Worum geht es?
Unterstützung von Eigentümern bei der Wiedervermietung von Wohnungen oder Häusern, die länger als 6 Monate leer stehen.

Förderhöhe: Maximal 2 Monatskaltmieten, bis zu 2.000 € pro wiedervermieteter Wohnung.

Vorgehen:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Flächenmanagement.
  2. Wiedervermietung durchführen
  3. Sie reichen das Antragsformular und Nachweisen beim Flächenmanagement ein
  4. Die Stadt beantragt die Förderung beim Land.
  5. Auszahlung der Prämie an Sie.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 6 Monate Leerstand.
  • Mietvertrag unbefristet oder mindestens 1 Jahr befristet.
  • Vorherige Nutzung als zulässiger Wohnraum.

Hinweise:

  • Sie erhalten ein Antragsformular von der Stadt
  • Keine Mehrfachprämierung bei Unterteilung in mehrere Einheiten.
  • Wohnraum unterliegt keiner Bindung mit Belegungspflicht (Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS)
  • keine Förderung bei Erhalt weiteren Landesmittel für diese Maßnahme
  • Antragsfrist: 5 Monate nach Mietbeginn,

III. Wohnflächenbonus – Aktivierung von Wohnungswechsel

Landesförderprogramm Baden-Württemberg

Worum geht es?
Unterstützung für Mieter, die in eine kleinere Wohnung ziehen möchten.

  • Wohnfläche nach Auszug der Kinder zu groß?
  • Steigende Miet- und Nebenkosten?
  • Wohnraum mindestens 15 m² verkleinern?

Förderhöhe:

  • Reduzierung um 15 m² Grundprämie → 2.000 €
  • Weitere Reduzierung Erhalt Flächenbonus: 100 €/m² → Auszahlung 2/3
  • Maximale Reduzierung von 60 m² → maximal 5.000 €

Vorgehen:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Flächenmanagement
  2. Erfolgreicher Umzug:
  3. Sie reichen das Antragsformular und Nachweise beim Flächenmanagement ein
  4. Stadt Bad Waldsee beantragt die Förderung beim Land
  5. Auszahlung der Prämie.

Voraussetzungen:

  • Wohnungswechsel innerhalb Bad Waldsee/Ortschaften.
  • Mindestens 6 Monate in freiwerdender Wohnung gewohnt.
  • Neuer Mietvertrag unbefristet oder mind. 1 Jahr.
  • Umzug nach Bundesmeldegesetz nachweisbar.

Hinweise:

  • Sie erhalten ein Antragsformular von der Stadt
  • Keine Mehrfachprämierung für Mehrpersonenhaushalte oder Wohngemeinschaften.
  • Antragsfrist: 5 Monate nach Beginn des neuen Mietverhältnisses
  • Keine Förderung bei Erhalt weiteren Förderungen aus Landesmittel für diese Maßnahme

Weitere Fördermöglichkeiten

Für viele Vorhaben im Bereich Innenentwicklung stehen attraktive Förderprogramme bereit.
Ob Umbau, Sanierung oder Nachverdichtung – wir zeigen Ihnen, welche Unterstützung möglich ist.
Sprechen Sie uns an – Kommen Sie gerne auf uns zu!

Ihre Mitwirkung zählt! - Fragebogen Leerstand und Baulücke

Sie haben ein unbebautes Grundstück oder eine leerstehende Immobilie?

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