Gutachterausschuss & Bodenrichtwerte
Gutachterausschuss
In Baden-Württemberg sind bei den Gemeinden selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.
Aufgaben des Gutachterausschusses sind z.B.
- die Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
- die Führung der Kaufpreissammlung (Auswertung von Kaufverträgen)
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
Für das Aufgabengebiet des Gutachterausschusses im Bereich der Stadt Bad Waldsee ist ab 01.07.2023 der neu gegründete gemeinsame Gutachterausschuss “westlicher Landkreis Ravensburg” mit Sitz bei der Stadt Ravensburg zuständig.
Bodenrichtwerte
Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten und ausgewerteten Kaufverträge werden Richtwertzonen gebildet und durchschnittliche Lagewerte ermittelt. Bodenrichtwerte werden im zweijährigen Rhythmus festgestellt und veröffentlicht.
Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2023
Auf Grund von § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Waldsee, der im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee-Bergatreute auch für das Gebiet der Gemeinde Bergatreute zuständig ist, diese Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung auf der Grundlage der Kaufpreissammlung des Jahres 2022 zum Stichtag 1. Januar 2023 ermittelt und festgestellt.
Tabelle der Bodenrichtwerte 2023 (PDF-Dokument, 155,93 KB, 15.05.2023)
Der Bodenrichtwert ist der durschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Für besondere Gebiete und sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.