Integration
Integrationskonzept der Stadt Bad Waldsee
Das Integrationskonzept der Stadt Bad Waldsee gibt einen Überblick über die Integrationsarbeit und soll als Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle Beteiligten dienen.
Wir geben darin einen Einblick über unseren Integrationsansatz, die Bedeutung von Integration, unseren Aufgaben und Maßnahmen, benennen die Rahmenbedingungen und aktuellen Schwerpunkte und zeigen die aktuelle Integrationsarbeit der Stadt auf.
Integrationskonzept der Stadt Bad Waldsee (PDF-Dokument, 420,63 KB, 26.04.2023)
Ansprechpartner Integration
Integrationsbeauftragte
Frau Suzana Vidakovic ist seit November 2021 als Integrationsbeauftragte der Stadt Bad Waldsee tätig und somit zentrale Ansprechpartnerin für alle Integrationsangelegenheiten.
Frau Vidakovic Integrationsbeauftragte arbeitet seit Herbst 2022 vom Homeoffice aus und ist weiterhin telefonisch und per E-Mail zu erreichen.
Sie bringt die beteiligten Akteur:innen der Integrations- und Flüchtlingsarbeit vor Ort zusammen. Hierunter fallen im Besonderen der Landkreis, die hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen, die städtischen Abteilungen (Sozial- und Ordnungsangelegenheiten, Liegenschaften, Bau usw.), die Vereine und die lokalen Unternehmen. Ebenso fallen weitere Institutionen wie die Industrie- und Handelskammer und die Sozialverbände darunter.
Integrationsbeauftragte sind allgemein für alle integrationspolitischen Belange der Kommune zuständig und pflegen regelmäßigen Kontakt zur Verwaltungsspitze und zu allen Akteur:innen der lokalen Integrationsarbeit.
Zu den Aufgaben der Integrationsbeauftragten gehören:
- Steuerung und Koordination der Integrationsangelegenheiten
Verschiedene Akteur:innen werden hier zu nachhaltiger Projektarbeit zusammengeführt. Dazu gehört, dass sie die Integrationsthemen aufnimmt und ggf. regelt, mit den Beteiligten abstimmt, aber auch streut und weitergibt. Um eine gewisse Transparenz herzustellen, kommuniziert und veröffentlicht sie die Themen, Absprachen, Regelungen u.ä. - Ausbau des kommunalen Netzwerks
Zu den Aufgaben der Integrationsbeauftragten gehört es, das Integrationsnetzwerk vor Ort auszubauen und weiterzuentwickeln. Dies umfasst die strukturierte Organisation und Koordination der Integrationsaufgaben, die Gewinnung und Fortbildung von Ehrenamtlichen, die Vernetzung der Helferkreise mit anderen beteiligten Akteuren sowie die Sensibilisierung für Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher Herkunft. Dafür gilt es Rahmenbedingungen und Austauschplattformen zur Vernetzung der beteiligten Akteure zu schaffen. - Ausbau und Fortführung des bestehenden Integrationskonzepts
Die Weiterentwicklung des Integrationskonzepts obliegt der Integrationsbeauftragten. Das Integrationskonzept wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und örtlichen Bedürfnissen ausgerichtet und fortgeführt. - Ausbau des Integrationsangebotes
Hier werden beispielsweise Räumlichkeiten, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote organisiert, aber auch Informationsangebote gebündelt. - Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Die Integrationsbeauftragte fördert die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und Regeldienste. Werden Projekte innerhalb der Stadtverwaltung mit Integrationsbezug geschaffen, ist die Integrationsbeauftragte mit einzubeziehen.
Integrationsmanagement
Seit 2025 gelten neue Reglungen für die Förderung der Integration Geflüchteter in Baden-Württemberg. Über das sogenannte Integrationsmanagement werden Personen in der Anschlussunterbringung der Kommunen unterstützt. Es soll dadurch eine frühzeitige und nachhaltige Orientierung und Teilhabe ermöglicht und der individuelle Integrationsprozess gefördert werden. In der Regel werden Geflüchtete über einen Zeitraum von drei Jahren durch die Integrationsmanagenden begleitet. Es wird ein Integrationsplan erstellt, der vor allem Aspekte wie Sprachkompetenz, Bildung und Ausbildung, Arbeitsaufnahme und Wohnsituation behandelt. Aber auch alltägliche Fragen oder Probleme können im Integrationsmanagement besprochen werden. Ziel ist das Erlangen von Selbständigkeit und das eigenständige Zurechtfinden in den gesellschaftlichen Strukturen.
Das Integrationsmanagement wird durch finanzielle Zuwendungen des Landes gefördert. Empfänger der Fördermittel sind grundsätzlich die Landkreise, die auch eine koordinierende Stelle für die Integrationsmanagenden einrichten müssen. Um eine bessere personelle Kontinuität, Vertretungsregelungen und eine landeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat beschlossen, das Integrationsmanagement künftig in der Hand des Landkreises zu belassen.
Ansprechpartnerinnen für Geflüchtete, die noch nicht länger als drei Jahre in Bad Waldsee wohnen:
für Bewohner der städt. Unterkunft im Kloster Reute und privat wohnenden Geflüchtete:
Tina Ehrenfeuchter
t.ehrenfeuchter(@)rv.de
Tel.: 0751 859825 oder 0170 3723775
Sprechstunden:
Dienstag,13.30 – 16.00 Uhr und
Donnerstag, 09.00 – 12.00 Uhr oder
nach Terminvereinbarung.
für Bewohner der städt. Unterkünfte Reutestr. 93, Lortzingstr. 2 – 2/3, Steinstr. 15 oder Klosterhof 4/1:
Maria Wüst
m.wuest(@)rv.de
Tel.: 0751 859764 oder 0175 6703857
Sprechstunden:
Dienstag,13.30 – 16.00 Uhr und
Donnerstag, 10.00 – 12.00 Uhr oder
nach Terminvereinbarung.
Die Büros befinden sich in der Robert-Koch-Str. 38 (ehem. Krankenhaus) Bad Waldsee.