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Tourismus | Freizeit

Neues aus Bad Waldsee

Anlieger haben Räum- und Streupflicht

Erstelldatum05.11.2025

Der Winter steht in den Startlöchern, und mit ihm können auf Fahrbahnen und Gehwegen erneut Glätte und Behinderungen durch Eis und Schnee auftreten. Daher weist die Stadt auf die Räum- und Streupflicht für Anlieger hin.

In der Streupflichtsatzung wird die Räum- und Streupflicht für die Gehwege bzw. Flächen am Rand der Fahrbahn von mindestens einem Meter Breite den Straßenanliegern übertragen. Auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist die Randfläche in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen. Der weggeräumte Schnee soll auf dem restlichen Teil des Gehweges, wenn der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn angehäuft werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Sollte nach diesen Zeitpunkten Schnee fallen oder Glätte auftreten, ist umgehend und bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 21.00 Uhr. Bei Tauwetter müssen Straßeneinläufe und -rinnen von Schnee und Eis befreit werden, um ein problemloses Abfließen des Tauwassers zu ermöglichen und einer erneuten Eisbildung vorzubeugen.

Für das Bestreuen sind abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Streugranulat zu verwenden. In Ausnahmefällen können auftauende Streumittel eingesetzt werden, sofern Glätte nicht auf andere Weise ausreichend behoben werden kann – beispielsweise bei extremem Eis oder gefrierendem Regen. Das Ausbringen auftauender Streumittel sollte auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sein.

Im Gesamten Stadtgebiet stehen Splittkisten bereit, hier können kostenlos Splitt in kleineren Mengen entnommen werden. Abholbehälter sind mitzubringen. In der Kernstadt stehen 29 Splittkisten bereit, in Mittelurbach sind es 2, in Mennisweiler 2, in Haisterkirch 3, in Hittisweiler 1, in Hittelkofen 1, in Osterhofen 2, in Graben 3 und in Michelwinnaden sind es 3 Splittkisten. Meist finden sie diese an gefährlichen Stellen oder Steigungen.

Um einen reibungslosen Winterdienst des Baubetriebshofes zu ermöglichen, ist freie Zufahrt für Räumfahrzeuge zu den entsprechenden Straßen, Wegen und Plätzen zu gewährleisten. Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass die Räumfahrzeuge problemlos vorbeifahren können, dies gilt insbesondere für Wendeplatten.

Durch Schneefall können Zweige in Gehweg- und Straßenbereiche ragen. Wir bitten Sie daher, frühzeitig zu prüfen, ob Zweige in den Straßenraum hängen, und gegebenenfalls störende Zweige zu entfernen. Die Stadtverwaltung dankt Ihnen für Ihre Mithilfe.

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