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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

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Lebenslagen

Verlust von Dokumenten

Haben Sie zum Beispiel Ihre Ausweisdokumente verloren oder wurden sie Ihnen gestohlen?
Dann müssen Sie diesen Verlust so schnell wie möglich melden und Ersatzdokumente beantragen.

Personalausweis und Reisepass

Sollten Sie Ihren Reisepass beziehungsweise Personalausweis vermissen, sind Sie verpflichtet, diesen Verlust sowie sein Wiederauffinden unverzüglich der Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde mitzuteilen.
Benötigen Sie sofort einen Ersatz, beispielsweise weil Sie verreisen möchten und Ihr einziges Ausweisdokument verloren gegangen ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in der Leistungsbeschreibung.

Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verlieren, steht Ihnen zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion die Rufnummer der Sperrhotline 116 116 zur Verfügung.
Von Deutschland aus können Sie die Sperrhotline aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen kostenlos rund um die Uhr erreichen.
Im Übrigen kann auch die Pass- und Personalausweisbehörde die Sperrung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises veranlassen.
Aus dem Ausland können Sie die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl über +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichen.

Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit. Im PIN-Brief wurde es Ihnen mitgeteilt.

Unter der gebührenpflichtigen Hotline 0180-1-33 33 33 können Sie weiterhin den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums erreichen. Diesen können Sie von Montag bis Freitag in den Servicezeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr zu Fragen unter anderem rund um den Personalausweis kontaktieren.
Nur Sperrungen der Online-Ausweisfunktion können Sie dort nicht vornehmen.

Führerschein

Einen Ersatzführerschein erhalten Sie ebenfalls nur auf Antrag.
Auch in diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, den Verlust sofort zu melden und ein Ersatzdokument zu beantragen.
Die Verlustmeldung und den neuen Antrag können Sie entweder direkt an die ausstellende Behörde richten oder bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung abgeben.
Wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung.

Fahrzeugpapiere

Bei Verlust der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II) benötigen Sie Ersatz, den Sie bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Bei Diebstahl ist es empfehlenswert, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt verlangen, bevor Sie neue Bescheinigungen erhalten.
Beachten Sie, dass Ihnen, wenn Sie noch einen alten Fahrzeugschein besitzen, neben einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I auch der Teil II neu ausgestellt wird.

EC- und Kreditkarte

Sollten Sie Ihre Kredit- oder EC-Karte verloren haben, können Sie diese unter anderem mithilfe des bundesweit gültigen, kostenlosen Sperr-Notrufs 116 116 sperren lassen.
Weitere Hinweise zu dieser Notrufnummer finden Sie im Onlineauftritt des Sperr e.V.
Außerdem bieten Banken und Sparkassen ebenfalls Sperrnummern für die von ihnen ausgegebenen Karten an.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 25.08.2021

Verantwortlich: Verkehrs- und Innenministerium Baden-Württemberg

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