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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
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Übersicht Wahlen

Wahlen

In diesem Bereich werden Sie über alle wichtigen Angelegenheiten zu anstehenden Wahlen und Abstimmungen informiert. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Wahlamt wenden.

Grundsätzliches:

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen dazu.

Wahlgrundsätze:

Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Bundestag statt. Bei der Bundestagswahl ist Baden-Württemberg in 38 Wahlkreise eingeteilt. Sie tragen die Nummern 258 bis 295. Die Stadt Bad Waldsee gehört zum Wahlkreis 294 Ravensburg. Gewählt werden kann entweder durch Briefwahl oder im Wahllokal. 

Aufbau und Wahl des Bundestags

Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin und wird aktuell von 709 Abgeordneten vertreten (19. Bundestag). Die Wahlperiode bei der Bundestagswahl beträgt vier Jahre. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Bundestag statt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.

Erststimme:

Mit der Erststimme bestimmen die Wählerinnen und Wähler, welche Direktkandidatin bzw. welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt und somit für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein.

Die Wahlberechtigten von Bad Waldsee geben ihre Erststimme für eine Direktkandidatin bzw. einen Direktkandidaten des Wahlkreises 294 Ravensburg ab.

Zweitstimme:

Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Je nach prozentualem Stimmenerhalt ziehen die jeweiligen Parteien in den Bundestag ein. Hat zum Beispiel die Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Es sind mindestens 598 Mitglieder des Bundestages gesetzlich vorgesehen. Davon werden bereits 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt (siehe Erststimme). Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt, wobei für die Zusammensetzung des Bundestages die Zweitstimmen-Anteile der einzelnen Parteien entscheidend sind.

Überhang- und Ausgleichsmandate:

Wenn eine Partei bei den Bundestagswahlen in einem Bundesland viele Direktmandate durch Erstimmen gewinnt, ihr nach dem Zweitstimmenergebnis aber weniger Sitze zustehen, dann entstehen sogenannte Überhangmandate. Denn alle siegreichen Wahlkreiskandidatinnen und –kandidaten dürfen in den Bundestag einziehen. Die Überhangmandate dienen also dazu, dass jede gewählte Person sicher einen Sitz bekommt.

Damit das Zweitstimmenergebnis dennoch die korrekte Zusammensetzung des Bundestages abbildet, werden die Überhangmandate durch sogenannte „Ausgleichsmandate“ ausgeglichen. Ausgleichsmandate dienen also dazu, die zustande kommenden Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine oder weniger Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. Wenn eine Partei bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhält, dann stehen ihr auch 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Landtagswahlen 2021

Die Wahlperiode des 16. Landtags von Baden-Württemberg endete regulär am 30. April 2021.

  • Am 14. März 2021 fand daher die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.
  • Aus den insgesamt 70 Wahlkreisen gehörte die Stadt Bad Waldsee zum Wahlkreis 68 Wangen.
  • Gewählt werden konnte entweder durch Briefwahl oder im Wahllokal.

Bürgermeisterwahl 2020

Die letzte Bürgermeisterwahl fand am 26. Januar 2020 statt.

Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2020:

Allgemeine Informationen:

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.

Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Bürgermeisterwahl findet mit Ablauf der Amtszeit oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand (frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle) statt. In anderen Fällen, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle (z.B. bei Krankheit oder Tod).

Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Gründsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.

Kommunalwahl 2019

Die letzte Kommunalwahl fand am 26.05.2019 statt.

Wahlergebnisse Bad Waldsee:

Wahlergebnisse Ortschaftsratswahlen:

Mehr Informationen zur Kommunalwahl:

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