Übersicht Wahlen
Wahlen
In diesem Bereich werden Sie über alle wichtigen Angelegenheiten zu anstehenden Wahlen und Abstimmungen informiert. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Wahlamt wenden.
Grundsätzliches:
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen dazu.
Wahlgrundsätze:
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Bundestagswahl 2025 - Erste Informationen
Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Bundestag hat am Montag, 16. Dezember 2024, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer Sondersitzung mit der Mehrheit von 394 Abgeordneten das Vertrauen verweigert.
Scholz hatte am Mittwoch, 11. Dezember, seinen Antrag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes (Vertrauensfrage) in den Bundestag eingebracht.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier wurde über das Abstimmungsergebnis informiert.
Der Bundespräsident kann nun „auf Vorschlag des Bundeskanzlers“ binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen, um Neuwahlen zu ermöglichen.
Diese müssen innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages stattfinden.
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident den neuen Wahltermin verkündet. Die Neuwahlen für den 21. Deutschen Bundestag finden am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter:
Deutscher Bundestag:
https://www.bundestag.de/wahl
Die Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Landeszentrale für politische Bildung:
https://www.bundestagswahl-bw.de/bundestagswahl-2025
und in den folgenden Slideblocks.
Bundestagswahl 2025: Alles, was Sie dazu wissen müssen. Einfach und schnell im Video erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=brUJ3s8zAVc
Im Ausland lebende Deutsche
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sogenannte Auslandsdeutsche, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Zuständig ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zur Bundestagswahl 2025 sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu finden
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#Internetangebot%20der%20Bundeswahlleiterin
Wahlbenachrichtigungen
Ende Januar erhalten die wahlberechtigten Personen für die Bundestagswahl die Wahlbenachrichtigung. Grundsätzlich sollten alle Personen, die wahlberechtigt sind, eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Es handelt sich dabei um die Mitteilung, dass die Person in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes, in diesem Fall der Stadt Bad Waldsee, eingetragen ist. Die Benachrichtigung wird an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten verschickt.
Bis spätestens 02. Februar 2025 sollte die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.
Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Briefkasten richtig beschriftet ist.
Ist Ihr Name deutlich zu erkennen und lesbar?
Mit dieser Prüfung helfen Sie den Postboten, dass Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt werden kann.
Sie haben bis Ende Januar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind?
Dann wenden Sie sich bitte an Frau Schmid, E-Mail: k.schmid(@)bad-waldsee.de oder telefonisch unter 07524/94-1396.
Briefwahl
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen.
Gerne können Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch einfach und schnell über den abgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann Mitte Februar zugeschickt.
Aufgrund der Fristverkürzungen sind Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab KW 7 (10. Februar 2025) erhältlich. Wir bitten Sie daher, rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen zu stellen, sodass diese zeitnah an Sie verschickt werden können.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch direkt bei uns im Bürgerbüro, Hauptstraße 12/1, ausgefüllt werden.
Link zur Online-Antragstellung:
Bitte halten Sie zur Antragstellung die Daten der Wahlbenachrichtigung bereit.
Abgabe der Briefwahlunterlagen
Bitte geben Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt bei der Stadtverwaltung oder den Ortschaftsverwaltungen ab, um eine fristgerechte Abgabe sicherstellen zu können.
Die Abgabe ist an folgenden Stellen möglich:
- Bürgerbüro, Hauptstraße 12/1 (https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/buergerbuero-bad-waldsee/kontakt-buergerbuero)
- Städtischer Briefkasten, Hauptstraße 12
- Ortschaftsverwaltung Haisterkirch (https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/unsere-stadt/unsere-ortschaften/haisterkirch)
- Ortschaftsverwaltung Michelwinnaden (https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/unsere-stadt/unsere-ortschaften/michelwinnaden)
- Ortschaftsverwaltung Mittelurbach (https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/unsere-stadt/unsere-ortschaften/mittelurbach)
- Ortschaftsverwaltung Reute-Gaisbeuren (https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/unsere-stadt/unsere-ortschaften/reute-gaisbeuren/seite-1/suche-none)
Fasnetsveranstaltungen und Bundestagswahl – Verlegung von Wahlräumen
Am 23. Februar 2025 sind in Bad Waldsee und Umgebung Fasnetsveranstaltungen (Umzug und Zunftball) geplant. Um eine parallele Durchführung der Bundestagswahl und der geplanten Fasnetsveranstaltungen gewährleisten zu können, sind Verlegungen der Wahllokale notwendig.
Folgende Wahllokale sind von den Verlegungen betroffen:
Innenstadt Bad Waldsee/Stadthalle
- Wahlbezirk 11: bisher: Stadthalle Schwemme | jetzt: Jugendhaus Prisma, Café
- Wahlbezirk 12: bisher: Stadthalle Foyer | jetzt: Haus am Stadtsee, Saal
- Wahlbezirk 15: bisher: Stadthalle Foyer | jetzt: Jugendhaus Prisma, Foyer
- Wahlbezirk 16: bisher: Stadthalle Saal | jetzt: Haus am Stadtsee, Saal
Hier (PDF-Dokument, 355,05 KB, 11.12.2024) finden Sie die grobe Einteilung der Wahlbezirke.
Gaisbeuren
- Wahlbezirk 021: bisher: Dorfgemeinschaftshaus, Gaisbeuren | jetzt Kath. Kindergarten St. Leonhard, Gaisbeuren
Reute
- Wahlbezirk 041: bisher: Durlesbachschule Reute, Zimmer 12, EG | jetzt: Dorfgemeinschaftshaus Gaisbeuren
- Wahlbezirk 042: bisher: Durlesbachschule Reute, Zimmer 14, EG | jetzt: Dorfgemeinschaftshaus Gaisbeuren
Die Ortschaft Reute wird in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr teilweise gesperrt sein.
Während des Umzuges sind folgende Strecken frei:
- Wohngebiet „Drei Eichen“ -> über St. Matthäus und Elisabeth-Achler-Straße nach Gaisbeuren
- Lettenweg und Bernhardstraße -> Ausfahrt am Sportheim auf Gaisbeurer Straße möglich
- Wohngebiet „Mühlberg“ -> über Enzisreute nach Gaisbeuren
- Fußläufig oder per Fahrrad -> Stichweg über die Jahnstraße nach Gaisbeuren
Durch die Polizei werden Durchfahrtskontrollen erfolgen. Wir bitten Sie daher, Ihren Ausweis, sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mitzuführen.
Die detaillierten Straßensperrungen können Sie dem Lageplan (PDF-Dokument, 938,82 KB, 16.01.2025) entnehmen.
Bitte lesen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Darauf wird Ihr Wahllokal benannt!
Wir bitten Sie, die Änderungen entsprechend zu beachten!
Schon jetzt möchten wir uns für Ihr Verständnis bedanken!
Auswirkungen Ihrer Wohnsitzmeldung auf Ihr Wahlrecht
Sind Sie in den letzten Wochen hierher zugezogen oder innerhalb der Stadt Bad Waldsee umgezogen?
Ist Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?
Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts an der Bundestagswahl bitte folgende Hinweise:
1. Zuzug nach Bad Waldsee nach dem 12. Januar 2025:
Sie werden nicht weiter tätig, dann
- sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Herkunftsgemeinde eingetragen
- Sie wählen am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal in Ihrer Herkunftsgemeinde
- Alternativ können Sie sich Briefwahlunterlagen von Ihrer Herkunftsgemeindeausstellen lassen
Sie möchten in Bad Waldsee wählen, dann
- Müssen Sie bis spätestens 02. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen
- Sie werden dann im Wählerverzeichnis der Herkunftsgemeinde gestrichen und wählen in Ihrem neuen Wahllokal oder
- Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen in Bad Waldsee beantragen
2. Verlegung Hauptwohnsitz nach Bad Waldsee nach dem 12. Januar 2025:
Sie werden nicht weiter tätig, dann
- Sind Sie im Wählerverzeichnis an Ihrem früheren Hauptwohnsitz eingetragen
- Sie wählen am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal bei Ihrem früheren Hauptwohnsitz (Herkunftsgemeinde)
- Alternativ können Sie sich Briefwahlunterlagen von Ihrer Herkunftsgemeindeausstellen/an Ihrem früheren Hauptwohnsitz ausstellen lassen
Sie möchten in Bad Waldsee wählen, dann
- Müssen Sie bis spätestens 02. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen
- Sie werden dann im Wählerverzeichnis an Ihrer früheren Hauptwohnung gestrichen und wählen in Ihrem neuen Wahllokal an Ihrem neuen Hauptwohnsitz oder
- Sie beantragen Briefwahlunterlagen in Bad Waldsee
3. Umzug innerhalb Bad Waldsee nach dem 12. Januar 2025
- gleicher Wahlkreis:
- Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen
(Die Wohnung liegt im selben Wahlkreis, z.B. WBZ 051 Haisterkirch)
- Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen
- anderer Wahlkreis:
Sie werdennicht weiter tätig, dann- Sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen
- Sie wählen am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal bei Ihrer alten Wohnung
Sie möchten im Wahllokal Ihrer neuen Wohnung wählen, dann
- Müssen Sie bis spätestens 02. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen
- Sie werden dann im Wählerverzeichnis in Ihrem alten Wahlkreis gestrichen und wählen in Ihrem neuen Wahllokal bei Ihrer neuen Wohnung
-> Bei Fragen zum Wahlkreis wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Anträge
Die entsprechenden Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro, Hauptstraße 12/1 in 88339 Bad Waldsee oder per Mail buergerinfo(@)bad-waldsee.de.
Merkblatt
Hier (PDF-Dokument, 382,93 KB, 19.12.2024) finden Sie Informationen zur Bundestagswahl - Die Auswirkungen Ihres Umzuges auf das Wahlrecht.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart.
Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert.
Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.
Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.
Kommunal- und Europawahl 2024
Die Kommunal- und Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächsten Kommunal- und Europawahlen sind am 9. Juni 2024. In Bad Waldsee werden an diesem Tag die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Kreisräte des Wahlbezirks VI im Landkreis Ravensburg, die Gemeinderäte der Stadt Bad Waldsee und die Ortschaftsräte der Ortschaften Reute-Gaisbeuren, Haisterkirch, Mittelurbach und Michelwinnaden gewählt.
Wahlergebnisse
Zu den Wahlergebnissen gelangen Sie unter folgendem Link: https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08436009/praesentation/index.html
Den Antrag für Unionsbürger finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie unter
https://www.kommunalwahl-bw.de/
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie unter
https://www.europawahl-bw.de
Wahlbenachrichtigungen
Anfang/Mitte Mai erhalten die wahlberechtigten Personen für die Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl die Wahlbenachrichtigung.
Grundsätzlich sollten alle Personen, die wahlberechtigt sind, eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Es handelt sich dabei um die Mitteilung, dass die Person in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes, in diesem Fall der Stadt Bad Waldsee, eingetragen ist.
Die Benachrichtigung wird an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten verschickt.
Bis spätestens 19. Mai 2024 sollte die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.
Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Briefkasten richtig beschriftet ist.
Ist Ihr Name deutlich zu erkennen und lesbar?
Mit dieser Prüfung helfen Sie den Postboten, dass Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt werden kann.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind?
Dann wenden Sie sich bitte an Frau Schmid, E-Mail: k.schmid(@)bad-waldsee.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07524 94-1396.
Briefwahl
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen.
Gerne können Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch einfach und schnell über den abgedruckten QR Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann Anfang/Mitte Mai zugeschickt.
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter Telefonnummer: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
Mein Wahllokalfinder
Haben Sie vergessen in welches Wahllokal Sie bei der Kommunal- und Europawahl müssen?
Durch Eingabe Ihrer Straße in das Suchfeld im Wahllokalfinder können Sie einfach und bequem Ihr Wahllokal finden.
Hier geht’s zum Wahllokalfinder…
Musterstimmzettel Europawahl
Den Musterstimmzettel für die Europawahl finden Sie hier (PDF-Dokument, 70,58 KB, 30.04.2024).
Bundestagswahl 2021
Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Bundestagswahl 2021. Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet!
Landtagswahlen 2021
Die Wahlperiode des 16. Landtags von Baden-Württemberg endete regulär am 30. April 2021.
- Am 14. März 2021 fand daher die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.
- Aus den insgesamt 70 Wahlkreisen gehörte die Stadt Bad Waldsee zum Wahlkreis 68 Wangen.
- Gewählt werden konnte entweder durch Briefwahl oder im Wahllokal.
Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Landtagswahl 2021. Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet!
Bürgermeisterwahl 2020
Die letzte Bürgermeisterwahl fand am 26. Januar 2020 statt.
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2020:
Allgemeine Informationen:
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.
Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Bürgermeisterwahl findet mit Ablauf der Amtszeit oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand (frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle) statt. In anderen Fällen, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle (z.B. bei Krankheit oder Tod).
Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Gründsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Kommunalwahl 2019
Die letzte Kommunalwahl fand am 26.05.2019 statt.
Wahlergebnisse Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl
Mehr Informationen zur Kommunalwahl:
Landeszentrale für politische Bildung
Zur Kommunalwahl ist man bereits ab 16 Jahren berechtigt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Europawahl 2019
Am 26.05.2019 fand die letzte Europawahl statt.
Mehr Informationen unter:
Landeszentrale für politische Bildung
Merkblatt zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (PDF-Dokument, 289,70 KB, 24.04.2023).