Übersicht Wahlen
Wahlen
In diesem Bereich werden Sie über alle wichtigen Angelegenheiten zu anstehenden Wahlen und Abstimmungen informiert. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Wahlamt wenden.
Grundsätzliches:
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen dazu.
Wahlgrundsätze:
Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Kommunal- und Europawahl 2024
Die Kommunal- und Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächsten Kommunal- und Europawahlen sind am 9. Juni 2024. In Bad Waldsee werden an diesem Tag die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Kreisräte des Wahlbezirks VI im Landkreis Ravensburg, die Gemeinderäte der Stadt Bad Waldsee und die Ortschaftsräte der Ortschaften Reute-Gaisbeuren, Haisterkirch, Mittelurbach und Michelwinnaden gewählt.
Den Antrag für Unionsbürger finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie unter
https://www.kommunalwahl-bw.de/
Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie unter
https://www.europawahl-bw.de
Wahlbenachrichtigungen
Anfang/Mitte Mai erhalten die wahlberechtigten Personen für die Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl die Wahlbenachrichtigung.
Grundsätzlich sollten alle Personen, die wahlberechtigt sind, eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Es handelt sich dabei um die Mitteilung, dass die Person in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes, in diesem Fall der Stadt Bad Waldsee, eingetragen ist.
Die Benachrichtigung wird an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten verschickt.
Bis spätestens 19. Mai 2024 sollte die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.
Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Briefkasten richtig beschriftet ist.
Ist Ihr Name deutlich zu erkennen und lesbar?
Mit dieser Prüfung helfen Sie den Postboten, dass Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt werden kann.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind?
Dann wenden Sie sich bitte an Frau Schmid, E-Mail: k.schmid(@)bad-waldsee.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07524 94-1396.
Briefwahl
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen.
Gerne können Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch einfach und schnell über den abgedruckten QR Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann Anfang/Mitte Mai zugeschickt.
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter Telefonnummer: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
Mein Wahllokalfinder
Haben Sie vergessen in welches Wahllokal Sie bei der Kommunal- und Europawahl müssen?
Durch Eingabe Ihrer Straße in das Suchfeld im Wahllokalfinder können Sie einfach und bequem Ihr Wahllokal finden.
Hier geht’s zum Wahllokalfinder…
Musterstimmzettel Europawahl
Den Musterstimmzettel für die Europawahl finden Sie hier (PDF-Dokument, 70,58 KB, 30.04.2024).
Bundestagswahl 2021
Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Bundestagswahl 2021. Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet!
Landtagswahlen 2021
Die Wahlperiode des 16. Landtags von Baden-Württemberg endete regulär am 30. April 2021.
- Am 14. März 2021 fand daher die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.
- Aus den insgesamt 70 Wahlkreisen gehörte die Stadt Bad Waldsee zum Wahlkreis 68 Wangen.
- Gewählt werden konnte entweder durch Briefwahl oder im Wahllokal.
Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Landtagswahl 2021. Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet!
Bürgermeisterwahl 2020
Die letzte Bürgermeisterwahl fand am 26. Januar 2020 statt.
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2020:
Allgemeine Informationen:
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.
Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Bürgermeisterwahl findet mit Ablauf der Amtszeit oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand (frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle) statt. In anderen Fällen, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle (z.B. bei Krankheit oder Tod).
Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Gründsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Kommunalwahl 2019
Die letzte Kommunalwahl fand am 26.05.2019 statt.
Wahlergebnisse Kreistagswahl, Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl
Mehr Informationen zur Kommunalwahl:
Landeszentrale für politische Bildung
Zur Kommunalwahl ist man bereits ab 16 Jahren berechtigt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Europawahl 2019
Am 26.05.2019 fand die letzte Europawahl statt.
Mehr Informationen unter:
Landeszentrale für politische Bildung
Merkblatt zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (PDF-Dokument, 289,70 KB, 24.04.2023).