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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Übersicht Wahlen

Wahlergebnisse

Wahlen

In diesem Bereich werden Sie über alle wichtigen Angelegenheiten zu anstehenden Wahlen und Abstimmungen informiert. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Wahlamt wenden.

Grundsätzliches:

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen dazu.

Wahlgrundsätze:

Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Landtagswahl 2026 - Erste Informationen

Am Sonntag, den 8. März 2026 wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt.
Der Landtag ist die gewählte Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg und setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen (eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei) sowie ein Wahlalter ab 16 Jahren.

Wahlbenachrichtigungen

Ende Januar erhalten die wahlberechtigten Personen für die Landtagswahl die Wahlbenachrichtigung. Grundsätzlich sollten alle Personen, die wahlberechtigt sind, eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Es handelt sich dabei um die Mitteilung, dass die Person in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes, in diesem Fall der Stadt Bad Waldsee, eingetragen ist. Die Benachrichtigung wird an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten verschickt.
Bis spätestens 15. Februar 2026 sollte die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.

Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Briefkasten richtig beschriftet ist.
Ist Ihr Name deutlich zu erkennen und lesbar?
Mit dieser Prüfung helfen Sie den Postboten, dass Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt werden kann.  

Sie haben bis Mitte Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind?
Dann wenden Sie sich bitte an Frau Schmid, E-Mail: k.schmid(@)bad-waldsee.de oder telefonisch unter 07524/94-1396.

Briefwahl

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen.
Gerne können Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch einfach und schnell über den abgedruckten QR Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann Mitte Februar zugeschickt.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch direkt bei uns im Bürgerbüro, Hauptstraße 12/1, ausgefüllt werden.

Link zur Online-Antragstellung:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08436009

Bitte halten Sie zur Antragstellung die Daten der Wahlbenachrichtigung bereit.

Abgabe der Briefwahlunterlagen

Bitte geben Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt bei der Stadtverwaltung oder den Ortschaftsverwaltungen ab, um eine fristgerechte Abgabe sicherstellen zu können.
Die Abgabe ist an folgenden Stellen möglich:

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.

Auswirkungen Ihrer Wohnsitzmeldung auf Ihr Wahlrecht

Sind Sie in den letzten Wochen hierher zugezogen oder innerhalb der Stadt Bad Waldsee umgezogen?

Ist Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts an der Bundestagswahl bitte folgende Hinweise:
 

Zuzug nach Bad Waldsee nach dem 25. Januar 2026:

      Sie werden nicht weiter tätig, dann

  • Sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Herkunftsgemeinde eingetragen
  • Sie wählen am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal in Ihrer Herkunftsgemeinde
  • Alternativ können Sie sich Briefwahlunterlagen von Ihrer Herkunftsgemeindeausstellen lassen
     

      Sie möchten in Bad Waldsee wählen, dann

  • Müssen Sie bis spätestens 15. Februar 2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen
  • Sie werden dann im Wählerverzeichnis der Herkunftsgemeinde gestrichen und wählen in Ihrem neuen Wahllokal oder
  • Alternativ können Sie sich Briefwahlunterlagen von Ihrer Herkunftsgemeindeausstellen/an Ihrem früheren Hauptwohnsitz ausstellen lassen

     

Verlegung Hauptwohnsitz nach Bad Waldsee nach dem 25. Januar 2026:

Sie werden nicht weiter tätig, 
dann

  • Sind Sie im Wählerverzeichnis an Ihrem früheren Hauptwohnsitz eingetragen
  • Sie wählen am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal bei Ihrem früheren Hauptwohnsitz (Herkunftsgemeinde)
  • Alternativ können Sie sich Briefwahlunterlagen von Ihrer Herkunftsgemeindeausstellen/an Ihrem früheren Hauptwohnsitz ausstellen lassen
     

Sie möchten in Bad Waldsee wählen, dann

  • Müssen Sie bis spätestens 15. Februar 2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen
  • Sie werden dann im Wählerverzeichnis an Ihrer früheren Hauptwohnung gestrichen und wählen in Ihrem neuen Wahllokal an Ihrem neuen Hauptwohnsitz oder
  • Sie beantragen Briefwahlunterlagen in Bad Waldsee

     

Umzug innerhalb Bad Waldsee nach dem 26. Januar 2026

  • Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen 
    Sie wählen am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal bei Ihrer alten Wohnung
     
  • Bei Fragen zum Wahlkreis wenden Sie sich bitte an das Wahlamt

     

Anträge

Bundestagswahl 2025

Kommunal- und Europawahl 2024

Die Kommunal- und Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächsten Kommunal- und Europawahlen sind am 9. Juni 2024. In Bad Waldsee werden an diesem Tag die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Kreisräte des Wahlbezirks VI im Landkreis Ravensburg, die Gemeinderäte der Stadt Bad Waldsee und die Ortschaftsräte der Ortschaften Reute-Gaisbeuren, Haisterkirch, Mittelurbach und Michelwinnaden gewählt.

Wahlergebnisse

Zu den Wahlergebnissen gelangen Sie unter folgendem Link: https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08436009/praesentation/index.html

Wahlbenachrichtigungen

Anfang/Mitte Mai erhalten die wahlberechtigten Personen für die Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl die Wahlbenachrichtigung.
Grundsätzlich sollten alle Personen, die wahlberechtigt sind, eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Es handelt sich dabei um die Mitteilung, dass die Person in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes, in diesem Fall der Stadt Bad Waldsee, eingetragen ist.
Die Benachrichtigung wird an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten verschickt.
Bis spätestens 19. Mai 2024 sollte die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.

Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Briefkasten richtig beschriftet ist.
Ist Ihr Name deutlich zu erkennen und lesbar?
Mit dieser Prüfung helfen Sie den Postboten, dass Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt werden kann.  

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind?

Briefwahl

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen.
Gerne können Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch einfach und schnell über den abgedruckten QR Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann Anfang/Mitte Mai zugeschickt.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefonnummer: 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Mein Wahllokalfinder

Haben Sie vergessen in welches Wahllokal Sie bei der Kommunal- und Europawahl müssen?

Durch Eingabe Ihrer Straße in das Suchfeld im Wahllokalfinder können Sie einfach und bequem Ihr Wahllokal finden.

Musterstimmzettel Europawahl

Bundestagswahl 2021

Landtagswahlen 2021

Die Wahlperiode des 16. Landtags von Baden-Württemberg endete regulär am 30. April 2021.

  • Am 14. März 2021 fand daher die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.
  • Aus den insgesamt 70 Wahlkreisen gehörte die Stadt Bad Waldsee zum Wahlkreis 68 Wangen.
  • Gewählt werden konnte entweder durch Briefwahl oder im Wahllokal.

Bürgermeisterwahl 2020

Die letzte Bürgermeisterwahl fand am 26. Januar 2020 statt.

Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2020:

Allgemeine Informationen:

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.

Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Bürgermeisterwahl findet mit Ablauf der Amtszeit oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand (frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle) statt. In anderen Fällen, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle (z.B. bei Krankheit oder Tod).

Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Gründsätze der ersten Wahl; es entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.

Kommunalwahl 2019

Die letzte Kommunalwahl fand am 26.05.2019 statt.

Mehr Informationen zur Kommunalwahl:

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