Förderprogramme
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedensten Förderprogramme verschaffen, mit deren Hilfe die Realsierung von Projekten finanziell unterstützt werden kann.
Regionalbudget für Kleinprojekte | REMO
Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Landesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des Ländlichen Raums.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, GbR, KG und Landwirte aus dem LEADER-Gebiet Mittleres Oberschwaben.
Mehr Infos zum Regionalbudget
Fördervoraussetzungen:
- Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von maximal 20.000 €. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 € Nettokosten, was einem Förderzuschuss von 1.600 € entspricht.
- Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Mittleres Oberschwaben entsprechen.
- Das Projekt darf nicht vor der Bewilligung begonnen haben.
- Jährlichkeitsprinzip: das Projekt muss innerhalb des entsprechenden Jahres umgesetzt und abgerechnet werden
Förderart und Förderhöhe:
- Bei den Regionalbudget-Zuschüssen handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Das heißt, der Zuschuss deckt einen prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.
- Höhe des Budgets: 25.000 Euro verfügbare Landesmittel* zzgl. des Eigenanteils der LEADERAktionsgruppe.
- Einheitlicher Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 1.600€.
Projektaufruf 2025:
Ausschreibungszeitraum ist vom 20. Januar bis 7. März 2025. Eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle muss bis spätestens 26. Februar erfolgen.
Antragsverfahren (5 Schritte):
1) Beratungsgespräch LEADER-Geschäftsstelle
2) Einreichung Projekt
3) Antrag an LEADER Steuerungskreis
5) Bewilligung und Umsetzung
5) Prüfung und Auszahlung
Wichtige Ansprechpartner:
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Ebersbacher Straße 4 (2. OG)
88361 Altshausen
Weiterführende Infos und Links:
Von der Idee zum Projekt: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
Fördervoraussetzungen: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
Was ist das Regionalbudget?: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
Landesmittel 2025 | REMO
Wer kann eine Förderung beantragen?
Vereine, Privatpersonen, Kommunen sowie kleine oder mittlere Unternehmen aus dem LEADER-Gebiet Mittleres Oberschwaben.
Mehr Infos zu den Landesmitteln
Fördervoraussetzungen:
Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von maximal 700.000 €.
Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Mittleres Oberschwaben entsprechen
Das Projekt darf nicht vor der Bewilligung begonnen haben
Förderschwerpunkte:
Landschaftspflege (z. B. Arten- und Biotopschutz)
Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (z. B. Förderung von Selbstständigkeit)
Private, nicht investive Projekte (z. B. einmalige öffentliche Veranstaltungen, Kunst- und Kulturprojekte)
Förderart und Förderhöhe:
10.000 Euro LPR-Mittel (Landschaftspflegerichtlinie)
10.000 Euro IMF-Mittel (Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum)
22.500 Euro für private, nicht-investive Projekte
50.000 Euro EU-Mittel
Projektaufruf 2025:
Ausschreibungszeitraum ist vom 20. Januar bis 7. März 2025. Eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle muss bis spätestens 26. Februar erfolgen.
Antragsverfahren:
Anträge müssen bis zum 7. März 2025 bei der Geschäftsstelle REMO eingereicht werden.
Wichtige Ansprechpartner:
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V.
LEADER-Geschäftsstelle,
Ebersbacher Straße 4,
88361 Altshausen
Weiterführende Infos und Links:
Die Antragsunterlagen finden Sie unter: Downloads LEADER: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
"Spitze auf dem Land!" Technologieführer Baden-Württemberg
Um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu stärken und die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen, wurde die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen aus Landesmitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (kurz ELR) und aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (kurz EFRE) finanziert.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Innovationsstarke Unternehmen im ländlichen Raum von Baden-Württemberg, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln möchten. Gemeinden, die solche Unternehmen unterstützen, können ebenfalls einen Antrag stellen.
Mehr Infos zu "Spitze auf dem Land!"
Fördervoraussetzungen:
Unternehmen im ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan).
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können einen Zuschuss von bis zu 20 % erhalten.
Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können einen Zuschuss von bis zu 10 % erhalten.
Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro, mit einer Erhöhung auf 500.000 Euro bei einem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Förderschwerpunkte:
Förderung von Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen.
Ziel ist die Entwicklung und wirtschaftliche Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
Besonders gefördert werden Projekte mit einem deutlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
Förderart und Förderhöhe:
- Bei den Regionalbudget-Zuschüssen handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Das heißt, der Zuschuss deckt einen prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.
- Höhe des Budgets: 25.000 Euro verfügbare Landesmittel* zzgl. des Eigenanteils der LEADERAktionsgruppe.
- Einheitlicher Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 1.600€.
Projektaufruf 2025:
Bewerbungen müssen bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Laufzeit der Ausschreibung endet am 31. August 2027.
Antragsverfahren (5 Schritte):
Die Bewerbung erfolgt durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nach Prüfung durch einen Bewertungsausschuss.
Wichtige Ansprechpartner:
Regierungspräsidium Tübingen
Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Weiterführende Infos und Links:
LEADER | REMO
LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union. Es verfolgt das Ziel, den ländlichen Raum in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und touristischen Bereichen zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Innovation und die interkommunale Zusammenarbeit. Eine Förderung ist nur in sogenannten LEADER-Aktionsgebieten möglich. Das Mittlere Oberschwaben ist eines von 20 Aktionsgebieten, die in Baden-Württemberg für die Förderperiode 2023-2027 ausgewählt wurden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinden, Betriebe, Vereine, Verbände, Stiftungen und Privatpersonen aus dem LEADER-Gebiet Mittleres Oberschwaben
Mehr Infos zu LEADER
Fördervoraussetzungen:
- Projekte mit Gesamtkosten bis zu 700.000 €. Die Förderung (der Zuschuss) muss mindestens 5.000 € betragen.
- Projekte muss mindestens einem der Teilziele des Regionalen Entwicklungskonzept zugeordnet werden.
- Das Projekt hat einen innovativen Charakter und ist diskriminierungsfrei gestaltet.
- Das Projekt darf nicht vor der Bewilligung begonnen haben, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Förderart und Förderhöhe:
Bei den LEADER-Zuschüssen handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Das heißt, der Zuschuss deckt einen prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich je nach Projekt nach der Fördersatztabelle (PDF-Dokument, 35,43 KB, 12.08.2024) für das Mittlere Oberschwaben.
Projektaufruf 2025:
Der Ausschreibungszeitraum findet vom 10. März bis 05. Mai 2025 statt.
Antragsverfahren (5 Schritte):
1) Beratungsgespräch LEADER_Geschäftsstelle
2) Antrag an LEADER Steuerungskreis
3) Bewilligungsantrag Regierungspräsidium Tübingen
4) Bewilligung und Umsetzung
5) Prüfung und Auszahlung
Wichtige Ansprechpartner:
Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e.V.
LEADER-Geschäftsstelle
Ebersbacher Straße 4 (2. OG)
88361 Altshausen
Weiterführende Infos und Links:
- Von der Idee zum Projekt: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
- Fördervoraussetzungen: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
- Was ist LEADER?: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
- Downloads LEADER: Regionalentwicklung mittleres Oberschwaben
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das Projekte zur Stärkung der ländlichen Gebiete unterstützt. Es fördert Bereiche wie Wohnungsbau, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen, wobei klimafreundliche und ressourcenschonende Maßnahmen, wie der Bau mit Holz, besonders gefördert werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Projektträger können Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen sein.
Mehr Infos zu ELR
Fördervoraussetzungen:
- Das Projekt muss zur integrierten Strukturentwicklung im ländlichen Raum von Baden-Württemberg beitragen.
- Die Gemeinde muss das Projekt priorisieren und eine Baugenehmigung (oder zumindest die Aussicht darauf) vorliegen haben.
- Der Antrag wird zuerst auf Gemeindeebene geprüft, dann in den Landkreisen diskutiert und schließlich vom Ministerium entschieden.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, sonst erlischt der Förderanspruch.
Förderschwerpunkte:
- Innenentwicklung/Wohnen: Umwandlung von Scheunen in Wohnraum, Modernisierung von alten Häusern, Anbauten oder Umbauten (z.B. aus Schulen in Wohnungen).
- Grundversorgung: Förderung von Projekten wie z.B. Bäckereien oder Dorfläden, um die Grundversorgung in ländlichen Gebieten zu sichern.
- Gemeinschaftseinrichtungen: Dorfgemeinschaftshäuser, Festhallen und die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen.
- Arbeiten: Förderung von KMU zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Klimafreundlicher Fokus: Besonders die Innenentwicklung und der Holzbau werden gefördert, um das Klima zu schützen und die Klimaresilienz zu stärken. Projekte, die CO2-speichernde Materialien verwenden, erhalten einen Förderzuschlag von 5%-Punkten.
Förderart und Förderhöhe:
- Fördersätze: 10% bis 75% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Fördersumme: Mindestens 5.000 € bis maximal 1.000.000 €.
- Beispiel: Bei der Modernisierung von eigengenutzten Wohngebäuden beträgt die Förderung bis zu 50.000 € pro Wohneinheit (mit Holzbau bis zu 55.000 €).
Der Fördersatz liegt dabei bei max. 30% (bzw. 35% bei Holzbau).
Projektaufruf 2025:
- Antragsstellung ab Programmausschreibung voraussichtlich Mitte 2025, spätester Abgabetermin etwa Mitte September 2025
Antragsverfahren:
- Antragsteller: Der Antrag wird durch die Gemeinde gestellt, die das Projekt prüft und bewertet.
- Prozess: Die Gemeinde prüft das Projekt, und nach einer regionalen Diskussion erfolgt eine Auswahl und Programmentscheidung durch das Ministerium.
- Nach der Programmentscheidung können Unternehmen ihren tatsächlichen Förderantrag bei der L-Bank einreichen.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Förderprogramme
Tourismusfinanzierungsprogramm plus
Mit der Tourismusfinanzierung plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden.
Die Förderung richtet sich an Tourismusbetriebe, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land den Unternehmen dringend notwendige Investitionen ermöglichen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird, sowie durch einen Tilgungszuschuss. Tilgungszuschuss bis zu 25 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 200.000 Euro je Vorhaben. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden. Den Tilgungszuschuss erhält das Unternehmen nach Projektende. Er stellt einen Teilschulderlass dar, so dass das Unternehmen das Darlehen nicht vollständig zurückzahlen muss. Im Darlehensvertrag wird der Tilgungszuschuss zunächst unter Vorbehalt zugesagt.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe. (Weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR)
z. Bsp. Hotels, Gastronomiebetriebe, gewerblich genutze Ferienwohnungen oder Campingplätze in privater Trägerschaft
Was wird gefördert?
Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:
- Modernisierung und Sanierung von Gebäuden
- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen
- Neubauten
- Betriebsübernahmen
Förderfähige Kosten
- Erwerb von Betriebsgrundstücken u. -gebäuden
- Bau- Umbaumaßnahmen
- Betriebsausstattung (z. Bsp. Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriesfahrzeuge)
- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden.
Antrag über Hausbankverfahren
Der Förderantrag wird über die eigene Hausbank beantragt und an die L-Bank weitergeleitet. Antrag muss VOR Vorhabenbeginn erfolgen!
Weitere Informationen:
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa, Stand: 01.02.2021
Übersicht aller Förderungen - Förderdatenbank Bund, Länder und EU
Hier erhalten Sie eine Gesamtübersicht und Orientierung im Förderbereich des Bundes, der Länder und EU. Durch eine sinnvolle Such- und Filterfunktion ist die Nutzung einfach.
Übersicht Förderpogramme zur Existenzgründung
Hier erhalten Sie eine Überischt der Förderprogramme für den Bereich Existenzgründung