Tourismusfinanzierungsprogramm plus Mit der Tourismusfinanzierung plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden. Die Förderung richtet sich an Tourismusbetriebe, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land den Unternehmen dringend notwendige Investitionen ermöglichen. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird, sowie durch einen Tilgungszuschuss. Tilgungszuschuss bis zu 25 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 200.000 Euro je Vorhaben. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden. Den Tilgungszuschuss erhält das Unternehmen nach Projektende. Er stellt einen Teilschulderlass dar, so dass das Unternehmen das Darlehen nicht vollständig zurückzahlen muss. Im Darlehensvertrag wird der Tilgungszuschuss zunächst unter Vorbehalt zugesagt. Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe. (Weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR) z. Bsp. Hotels, Gastronomiebetriebe, gewerblich genutze Ferienwohnungen oder Campingplätze in privater Trägerschaft Was wird gefördert? Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel: – Modernisierung und Sanierung von Gebäuden – Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen – Neubauten – Betriebsübernahmen Förderfähige Kosten – Erwerb von Betriebsgrundstücken u. -gebäuden – Bau- Umbaumaßnahmen – Betriebsausstattung (z. Bsp. Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriesfahrzeuge) – Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden. Antrag über Hausbankverfahren Der Förderantrag wird über die eigene Hausbank beantragt und an die L-Bank weitergeleitet. Antrag muss VOR Vorhabenbeginn erfolgen! Weitere Informationen unter: Merkblatt Tourismusfinanzierung Plus Landesbank Baden-Württemberg: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa Stand: 01.02.2021