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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Arbeitskreis Radverkehr / Radverkehrskonzept

Arbeitskreis Radverkehr

Seit 2008 gibt es in Bad Waldsee den Arbeitskreis Radverkehr. In einem etwa halbjährlichen Rhythmus kommen 15 engagierte Mitglieder aus verschiedenen Bereichen zusammen. Diese Gruppe setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, der Radverkehrsinitiative sowie den Ratsfraktionen zusammen. Das Hauptanliegen bei diesen Treffen ist die intensive Auseinandersetzung mit dem Radverkehrskonzept. Die Themen sind vielfältig und umfassen sowohl innerstädtische als auch außerörtliche Radverkehrsthemen. Diese Bandbreite spiegelt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen wider, die im Zusammenhang mit dem Radverkehr vorhanden sind. Das übergeordnetes Ziel des Arbeitskreises ist es, den Radverkehr in und um Bad Waldsee herum aktiv zu fördern und kontinuierlich zu verbessern. Der Radverkehr ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilitätsoption, die nicht nur die Lebensqualität in der Gemeinde erhöht, sondern auch zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger beiträgt. Durch die gemeinsamen Anstrengungen setzt sich der Arbeitskreis Radverkehr leidenschaftlich für eine zukunftsfähige und umweltbewusste Mobilität ein.

Radverkehrsentwicklung

Die künftige Entwicklung der Stadt Bad Waldsee wird maßgeblich von Fragen der Verkehrsentwicklung mit bestimmt. Die Folgen des örtlichen Verkehrs beeinflussen Wohn- und Lebensqualität in Stadt und Ortschaften aber auch die Attraktivität der Stadt als Kur- und Gewerbestandort. Als Grundlage für wichtige Weichenstellungen bei den Verkehrsfragen der Zukunft hat sich die Stadt in den vergangen Jahren intensiv mit den örtlichen Verkehrsfragen/-entwicklungsmöglichkeiten befasst.

Im Radverkehrskonzept der Stadt Bad Waldsee sind verschiedene Untersuchungen und Präsentationen zu Verkehrsfragen zu finden:

„Bike and Ride“ Boxen

Neue Ladestation für E-Bikes

In der Ravensburger Straße, neben der Tourist-Information, gibt es eine Lademöglichkeit für Elektrofahrräder. Sie ist Bestandteil einer Schließfachanlage. Hier lässt sich der Akku sicher verstauen und gleichzeitig aufladen. Die Buchung funktioniert wie bei den bereits bestehenden Radboxen am Bahnhof – bequem von zu Hause aus oder vor Ort per Smartphone (siehe unten). Die Kosten betragen 0,50 € für zwei Stunden oder 1 € für einen ganzen Tag.

„Bike and Ride“ Boxen am Bahnhof

Einen trockenen und sauberen Abstellplatz mit hohem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus bieten die Fahrradboxen der Stadt.

Die Fahrradboxen lassen sich bequem von zu Hause aus oder vor Ort per Smartphone buchen. Der Zugang ist mit einem Code möglich, den man über ein Online-Buchungssystem erhält. Es muss somit kein Schlüssel organisiert werden.

Auf der Website des Anbieters wird zunächst der Standort Bad Waldsee ausgewählt, danach die gewünschte Box und die Mietdauer.

Im nächsten Schritt folgt die Registrierung, dann der Bezahlvorgang über PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Im Anschluss daran erhält man den Zugangscode für die Box per E-Mail. Vor Ort werden einmalig die Zugangsdaten und der Code eingegeben. Mit diesem lässt sich die Tür während der Mietdauer beliebig häufig öffnen und schließen. Im Inneren befinden sich in allen Boxen außerdem Kleiderhaken, um etwa seinen Fahrradhelm zu verstauen. Eine Beleuchtung sorgt für gute Sichtverhältnisse. Die Boxen sind doppeltstöckig. In den unteren drei Boxen besteht die Möglichkeit sein E-Bike während der Einstellzeit zu laden. Die oberen drei Boxen sind mit einem ausziehbaren Liftsystem versehen, welches das einfache Einfahren des Fahrrades in der oberen Box ermöglicht. Dies funktioniert kinderleicht, wovon sich Bürgermeister Matthias Henne selbst überzeugte. „Diese sicheren Radboxen ergänzen nun die bestehende überdachte Fahrrad-Abstellanlage am Bahnhof, die übrigens stets sehr gut durch Pendler angenommen wird. Die Kombination von Fahrrad und Öffentlichem Nahverkehr ist ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz. Die Radboxen und die Abstellanlage sind wichtige Bestandteile für die schrittweise Umsetzung unseres Radverkehrskonzeptes. Mein Dank geht an alle Mitarbeiter die dies umgesetzt haben.“

Mietpreis

Der Mietpreis für einen Tag für die oberen Boxen ohne Ladesteckdose beträgt 1 € sowie 2 € für die unteren Boxen mit Ladesteckdosen. Weitere Tarife sind 5€ / 7 € pro Woche, 15 € / 20 € pro Monat, 50 € / 70 € pro halbes Jahr und 80 € / 100 € für ein ganzes Jahr. Der Mietbeginn ist immer das aktuelle Datum.

Licht-Check – Mit dem Rad durch die dunkle Jahreszeit

“Im Winter stellt man die Uhr hinter.” Diese Eselsbrücke macht der Verwirrung, ob vor oder zurück, ein Ende. Weil die Tage kürzer werden und viele Radfahrer bald auch im Alltagsverkehr im Dunkeln unterwegs sind, ist eine intakte und vollständige Fahrradbeleuchtung Pflicht.

Mit der Zeitumstellung in den Siebzigerjahren wollten die Industriestaaten Energieeinsparungen erreichen und dadurch das Klima schonen. Heute weiß man: Dieser Zweck wurde nicht erfüllt – aber klimafreundlich mobil zu sein geht allemal. Wer auch in den kommenden Wintermonaten zur CO2-Reduktion beitragen möchte, sollte sich aufs Rad setzen”, empfiehlt Bürgermeister Roland Weinschenk, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Bad Waldsee, der selbst passionierter Radfahrer ist. Doch um die dunkle Jahreszeit auf dem Sattel in vollen Zügen genießen zu können, muss die Fahrradbeleuchtung einwandfrei funktionieren. Höchste Zeit, Schweinwerfer & Co. zu überprüfen. Die AGFK-BW gibt Tipps für die spätherbstliche Licht-Inspektion.

“Gib ACHT in der Nacht!”

Dieser Reim ist mehr als ein schlichter Appell fürs sichere Fahrradfahren: Er ist zudem ein praktischer Merksatz, wenn es um die Inspektion der Radbeleuchtung geht. Denn genau ACHT Stellen am Fahrrad sollten im Dunkeln leuchten. Das geschieht einerseits aktiv durch LEDs, Glüh- oder Halogenlampen, andererseits passiv durch reflektierende Flächen, die aufleuchten, wenn sie angestrahlt werden. Beim Licht-Check ist es sinnvoll, das Rad von vorne nach hinten abzugehen, um keine Leuchtstelle zu vergessen.

1. Frontscheinwerfer

Seit letztem Jahr sind neben Lichtanlagen, die von einem Dynamo gespeist werden, auch batteriebetriebene Leuchten zulässig, wenn sie oder zumindest die Halterung dafür am Fahrrad montiert ist. Die Lampe muss außerdem die in Deutschland für jede Fahrzeugbeleuchtung vorgeschriebenen Prüfzeichen tragen: Das sind Wellenlinie und K-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes. Der Scheinwerfer sollte laut Gesetz eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux auf 10 Meter aufweisen. Für eine bessere Sicht sorgen stärkere Lampen zwischen ab 40 LUx, hochwertige LED-Fahrradlampen können sogar Leistungen bis zu 100 Lux erbringen. Ein Testlauf mt drehenden Rädern und angelegtem Dynamo zeigt, ob die Lampen funktionieren.

2. Weißer Frontreflektor

Einige Frontscheinwerfer haben bereits Reflektoren integriert. Ist dies nicht der Fall, sollte ein zusätzlicher Reflektor angebracht werden.

3. und 4. Reflektoren an Vorder- und Hinterrad

Neben Reflektoren, die in den Speichen der Räder befestigt werden, sind auch reflektierende Streifen für den Reifen zulässig.

5. und 6. Reflektoren an den Pedalen

An jedem Pedal sollten Reflektoren befestigt sein, die nach vorne und hinten wirken.

7. Rücklicht mit eingebautem Reflektor

Wichtig: Das Rücklicht sollte mindestens 25 Zentimeter über dem Boden und idealerweise am Gepäckträger angebracht sein.

8. Roter Rückstrahler

Moderne LED-Leuchten verfügen zusätzlich über eine Standlichtfunktion. Diese ist zwar laut Gesetz in Deutschland noch keine Pflicht, erhöht aber die Sicherheit im Straßenverkehr.

Übrigens: Blinkendes Licht, das viele Radfahrer bevorzugen, weil sie damit besser gesehen werden, ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anhänger nicht vergessen

Fahrradfahrer, die mit Anhänger unterwegs sind, müssen auch diesen mit einer funktionsrüchtigen Lichtanlage ausstatten. Verdeckt der Anhänger den roten Rückstrahler, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Schlussleuchte versehen werden.

Mangelnde Beleuchtung kann teuer werden

Wer ohne ausreichende Beleuchtung im Dunkeln unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und 35 Euro bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern. Eine intakte und vollständige Fahrradbeleuchtung schon nicht nur den Geldbeutel, sondern erhöht auch den Spaß am Radeln. So können Fahrradfahrer die dunkle Jahreszeit bedenkenlos genießen!

Fürs Rad. Vor Ort. Die AGFK-BW e.V.

Die Stadt Bad Waldsee will den Radverkehr nachhaltig voranbringen und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW).

Die AGFK-BW ist ein Netzwerk von mehr als 45 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen das Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung fördern, mehr Menschen sicher aufs Rad bringen und ihnen die Freude am Radfahren vermitteln. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die nachhaltige Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen. 

“Vorsicht, toter Winkel!”

Beim Rechtsabbiegen von Auto- und Lkw-Fahrern kommen immer wieder Radfahrer zu Schaden. Hauptursache ist der tote Winkel – denn häufig biegen Kfz-Fahrer ab und übersehen dabei Radfahrer oder Fußgänger. Gegenseitige Rücksicht beugt Unfällen vor.

Trotz Rück- und Seitenspiegel gibt es einen Bereich, in dem Fahrzeuglenker nichts sehen können – der sogenannte tote Winkel. Der ist je nach Höhe des Sitzes, der Fenster und der Anzahl der Spiegel unterschiedlich groß. Wer als Radfahrer den Fahrzeuglenker nicht sehen kann, muss damit rechnen, auch von ihm nicht gesehen zu werden. Um genau dies zu verhindern, sollten Autofahrer auf den bewährten “Schulterblick” zurückgreifen: Blick nach links, rechts UND nach rechts hinten richten, um gegebenenfalls Radfahrer im “toten Winkel” zu erkennen. Grundsätzlich gilt: Ob am Steuer, auf dem Sattel oder zu Fuß unterwegs, Verkehrsteilnehmer sollten immer auch Fehlverhalten oder Missverständnisse der jeweils anderen einkalkulieren.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Besonders heikel wird es beim Rechtsabbiegen von Lkw, Abfallsammelfahrzeugen, Omnibussen oder Transportern. Zwar dürfen Radfahrende an einer Ampel wartende Autos vorsichtig am rechten Fahrbahnrand überholen. Doch ist dies bei großen Fahrzeugen aufgrund des toten Winkels nicht zu empfehlen. Daher sollten Radfahrende in derlei Situationen immer hinter Bussen oder Lkw bleiben und auf deren Blinker achten.

Beim Abbiegen ordnen sich Lkw und Busse oft am linken Rand ihrer Fahrbahn ein, um ausreichend Fläche zum Abbiegen zu haben. Radfahrer sollten diesen freien rechten Raum nicht nutzen – sie könnten übersehen werden.

Sehen und gesehen werden

An Kreuzungen und Ampeln sollten Radfahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern Blickkontakt aufnehmen. Autofahrer natürlich auch – sei es direkt oder über den Außenspiegel. Sind vor der Kreuzung vorgezogene Aufstellflächen auf der Fahrbahn markiert, können und sollten Radfahrer diese nutzen, um beim Anfahren im Sichtfeld der Autofahrer zu sein. Doch Vorsicht: Wegen ihrer erhöhten Sitzposition können Kraftfahrer in Lkw oder Transportern unmittelbar vor dem Führerhaus weder Gegenstände noch Personen wahrnehmen.

Damit Radfahrer nicht erst plötzlich im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs auftauchen, werden in Städten und Gemeinden verstärkt Radschutzstreifen eingeführt – ein gekennzeichneter und in regelmäßigen Abständen mit dem Radpiktogramm markierter Teil der Fahrbahn. Autos dürfen ihn nur bei echtem Bedarf überfahren, aber nicht darauf parken. Für Radfahrer und Autofahrer gilt: Vorsicht, aufeinander achten.

Ein Auge für den anderen

Gegenseitige Rücksichtnahme ist auch und gerade dann angesagt, wenn Autofahrer Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen überfahren, um z.B. rechts auf einen Parkplatz zu fahren oder abzubiegen. Radfahrer wiederum, die zum Rechtsabbiegen auf den Verkehr blicken, der von links kommt, müssen auch auf Fußgänger achten, die von rechts queren – diese haben Vorrang.

Verbesserung des Radverkehrs in der Stadt durch Schutzstreifen für Radfahrer

Zur nachhaltigen Verbesserung des Radverkehrs im Stadtgebiet von Bad Waldsee hat die Stadt die letzten Jahre auf verschiedenen Straßen so genannte Schutzstreifen für Radfahrer markiert – gemeint ist der Bereich auf der Straße, der durch eine gestrichelte und mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnete Markierung für den Radverkehr abgegrenzt wurde. Nicht nur für Fahrradfahrer ein Sicherheitsgewinn.

Im Zuge der Umsetzung des städtischen Radverkehrskonzeptes wurden auf der Friedhofstraße, Wolfegger Straße, Richard-Wagner-Straße aber auch an anderen Stellen so genannte Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Weitere Schutzstreifen sollen im Stadtgebiet folgen.

Zu den Markierungen auf der Straße gibt es von Autofahrern und Radfahrern viele Fragen.

Nachfolgend werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet:

Schutzstreifen allgemein

Wie sieht ein Schutzstreifen aus?

Der Schutzstreifen für Radfahrer, umgangssprachlich auch als Fahrradschutzstreifen, Radschutzstreifen, Angebotsstreifen oder Velostreifen bekannt, ist ein Bereich der Fahrbahn, der durch eine gestrichelte Leitlinie und Fahrradpiktogramme für den Radverkehr abgegrenzt wird.

Wie breit sind Schutzstreifen?

Schutzstreifen müssen mindestens 1,25 Meter breit sein. Die Regelbreite beträgt 1,50 Meter.

Welchen Vorteil bieten Schutzstreifen?

Ein Schutzstreifen verbessert die Sichtbarkeit und somit die Sicherheit des Radverkehrs auf Fahrbahnen, da er ihm einen eigenen Raum auf der Fahrbahn und somit im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs zuweist. Autofahrer sind auf Straßen mit Schutzstreifen langsamer unterwegs, das zeigt unter anderem ein Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW). Radfahrer können andererseits auf den Schutzstreifen zügiger als auf Geh- und Radwegen fahren, ohne Fußgänger zu gefährden.

Werden Schutzstreifen nur angelegt, um Geld zu sparen?

Nein. Deren Einrichtung ist zwar günstiger als der Bau von Radwegen. Doch Experten bewerten die Verkehrssicherheit von Schutzstreifen höher als die von Radwegen, die gemeinsam mit dem Fußverkehr geführt werden. Die Schutzstreifen ermöglichen Kommunen, Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen, den Radverkehr sicherer zu führen und durchgängig auf unseren Straßen zu etablieren. Damit wird das Radfahren nachhaltig gefördert.

Kinder

Müssen Kinder jetzt auch auf der Straße fahren?

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg radeln. Sie erlaubt älteren Kindern bis zum 10. Lebensjahr, wahlweise das Radfahren auf Gehwegen, Radwegen, Fahrbahnen oder gegebenenfalls Schutzstreifen. Kinder ab dem 11. Lebensjahr müssen den Schutzstreifen oder eine andere Führung des Radverkehrs benutzen – wie Erwachsene.

Kinder ab dem elften Lebensjahr auf der Straße – ist das nicht viel zu gefährlich?

Nein, denn Schutzstreifen machen jenen Teil der Fahrbahn sichtbar, der für Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehen ist. Radeln auf der Fahrbahn im fließenden Verkehr ist sicherer als auf den schmalen Rad- oder Gehwegen mit einer Vielzahl von Hindernissen und Gefahrenquellen. Untersuchungen zeigen, dass sich 90 % der Unfälle im Radverkehr im Seitenbereich ereignen, also auf Rad- oder Gehwegen.

Autofahrer

Dürfen Autofahrer auf Schutzstreifen fahren?

Grundsätzlich nicht, denn der Schutzstreifen ist für den Radverkehr reserviert. Nur ausnahmsweise dürfen Kraftfahrzeuge dort bei echtem Bedarf fahren, z.B. bei entsprechendem Gegenverkehr. Auch größere Fahrzeuge dürfen den Schutzstreifen nur im Bedarfsfall mitbenutzen.

Dürfen Autofahrer auf Schutzstreifen parken?

Nein. Das Parken ist auf Schutzstreifen verboten und behindert den Verkehrsfluss der Radfahrer. Halten bis zu 3 Minuten ist dagegen erlaubt. Bitte beachten: Wer sein Auto verlässt, der parkt. Er gefährdet dadurch radelnde Verkehrsteilnehmer und riskiert so ein Bußgeld. 

Sicherheit

Mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren ist doch viel gefährlicher als auf dem Geh- oder Radweg?

Nein, Radfahren auf der Fahrbahn ist sicherer und laut Straßenverkehrsordnung der Regelfall. Untersuchungen zeigen, dass an Kreuzungen mit separaten Radwegen sowie Geh- und Radwegen dreimal mehr Radfahrer verunglücken als an solchen mit Radfahrern auf der Fahrbahn. Das liegt daran, dass Radfahrer auf der Fahrbahn besser gesehen und wahrgenommen werden. Außerdem gibt es auf der Fahrbahn weniger Konflikte mit einfahrenden Autos, Fußgängern oder anderen Hindernissen wie z.B. Mülltonnen, Plakatträgern, Verkehrszeichen oder Laternenmasten.

Auch im Nationalen Radverkehrsplan des Bundesverkehrsministeriums (http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/transferstelle/downloads/for-a-06.pdf) wird auf der dritten Seite darauf hingewiesen, dass Straßen mit Schutzstreifen entgegen vielfacher Vermutung eine geringere Unfallrate aufweisen. Als Ursache vermutet man die bessere Sichtbarkeit des Radverkehrs für Autofahrerinnen und –fahrer. Der Grundsatz lautet deshalb: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn und nicht in den Seitenraum

Verkehr allgemein

Jetzt weiß ja keiner mehr, was er darf und was nicht. Welche Regeln gelten denn auf Straßenabschnitten mit Schutzstreifen?
Autofahrer: 

Grundsätzlich dürfen Autofahrer den Schutzstreifen nicht überfahren. Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. zwei breite Fahrzeuge aneinander vorbei müssen, ist ein vorrübergehendes Überfahren erlaubt – solange der Radverkehr dabei nicht behindert wird. Autos müssen hinter dem voraus Radelnden bleiben, bis ein gefahrloses Überholen möglich ist.

  • Autos dürfen nicht auf Schutzstreifen parken – Halten bis zu einer Dauer von drei Minuten ist jedoch erlaubt.

Radfahrer:

  • Wenn sich vor einer roten Ampel eine Autoschlange bildet, können und dürfen Radfahrer auf dem Schutzstreifen bis zur Ampel daran vorbeifahren.
  • Radfahrer müssen den Schutzstreifen nutzen – nur bei Bedarf dürfen sie den Schutzstreifen verlassen und auch nur, wenn sie den Kfz-Verkehr nicht behindern.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot – Radler müssen, wie alle anderen auch, immer auf der rechten Straßenseite fahren. „Fahrrad-Geisterfahrer“, die auf der falschen Straßenseite fahren und damit Schutzstreifen in falscher Fahrtrichtung benutzen, gefährden nicht nur sich sondern auch andere.

Jürgen Bucher
Bauamt – Tiefbauabteilung

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