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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
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  • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Stadt | Bürger

Ihr sicherer Aufenthalt

Weitere Informationen rund um Ihren sicheren Aufenthalt

Nachstehend finden Sie alle notwendigen Informationen für Ihren Aufenthalt. 

Reiserücktrittversicherung

Datenschutzbestimmungen zum Meldeschein / Data protection regulations for the registration form

Im Meldescheinformular verarbeiten wir Daten auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Abschnitt „Privatanschrift“: Datenverarbeitung aufgrund § 30 BMG mit Speicherdauer ein Jahr.
Abschnitt „Privatanschrift“ / „Rechnungsadresse“: Datenverarbeitung aufgrund Art. 6 (1) b), c)
DSGVO mit Speicherdauer für 10 Jahre nach § 147 AO und § 257 HGB.

Die angegebenen Daten im Meldeschein werden unter Einbindung eines Auftragsverarbeiters
elektronisch erfasst und innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Ihre Daten werden weder
an ein Drittland oder einen Dritten weitergegeben.

Ihnen stehen folgende Rechte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu:

Recht auf Auskunft: Sie können gemäß Artikel 15 DSGVO eine Bestätigung darüber verlangen, ob
Sie betreffende Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft
über die verarbeiteten Informationen.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf-
grund einer Einwilligung erfolgt, haben Sie gemäß Artikel 7 DSGVO das Recht, diese Einwilligung
jederzeit zu widerrufen.

Recht auf Widerspruch: Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Wahrung der
berechtigten Interessen unseres Unternehmens erforderlich ist, können Sie gemäß Artikel 21
DSGVO jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.

Recht auf Löschung: Sofern Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, Widerspruch gegen die Ver-
arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben (und keine vorrangigen berechtigten
Gründe für die Verarbeitung vorliegen), Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verar-
beitung nicht mehr notwendig sind, eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht oder Ihre
personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, haben Sie das Recht, gemäß Artikel
17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Berichtigung: Sofern Ihre personenbezogenen Daten unrichtig verarbeitet wurden, ha-
ben Sie gemäß Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung dieser Daten zu ver-
langen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO
haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu
verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Ihnen steht gemäß Artikel 20 DSGVO das Recht zu, von Ihnen
bereitgestellte personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesba-
ren Format zu erhalten.

Beschwerderecht: Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde zu.

Um Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung geltend zu machen, können Sie uns wie
folgt kontaktieren: Ravensburger Str. 2, 88339 Bad Waldsee oder E-mail an DSB@Bad-Wald-
see.de

Data protection regulations for the registration form
In the registration form we process data on the following legal basis:
Section "Home address": Data processing according to § 30 BMG with a storage period of one
year.
Section "Home address" / "Billing address": Data processing pursuant to Art. 6 (1) b), c) GDPR
with storage period for 10 years in accordance with § 147 AO and § 257 HGB.

The data specified in the registration form are recorded electronically with the involvement of a
processor and stored within the European Union. Your data will not be passed on to a third country
or a third party.

You have the following rights according to the General Data Protection Regulation (GDPR):

Right of access: According to Article 15 GDPR you have the right to know whether we are pro-
cessing your personal data, and to a copy of that data.

Right to withdraw your consent: Where we process your personal data based on your consent you
have according to Article 7 GDPR the right to withdraw that consent at any time without reason.
You can opt-out by using the unsubscribe/opt-out in any marketing we send to you.

Right of objection: If the processing of your personal data is necessary to protect the legitimate
interests of our company, you can object to the processing at any time in accordance with Article
21 GDPR.

Right to erasure: According to Article 17 GDPR this right, often referred to as the right to be forgot-
ten, allows you to ask us to erase personal data where there is no valid reason for us to keep it.

Right to rectification: According to Article 16 GDPR you have the right to have any incorrect per-
sonal data corrected or completed if it is incomplete.* Right to restrict processing: According to
Article 18 GDPR you have the right to ask us to restrict processing of your personal data.*

Right to data portability: Under Article 20 GDPR, you have the right to move, to copy or to transfer
your personal data. You will receive your personal data provided in a structured, common and
machine-readable format.

Right to lodge a complaint with a supervisory authority: You have a right of appeal to the competent
supervisory authority under Article 77 GDPR.

In order to exercise your rights mentioned above, you can contact us at any time: Ravensburger
Str. 2, 88339 Bad Waldsee or E-mail to DSB@Bad-Waldsee.de
Stand: 11.05.2022

Gastaufnahmebedingungen

Sehr geehrte Gäste, die Tourist-Information der Stadt Bad Waldsee – nachstehend „TI-BW“ abgekürzt – veröffentlicht auf der Website Unterkunftsangebote ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Gastgeber und Gast können Vereinbarungen treffen, die von diesen Gastaufnahmebedingungen abweichen, diese ergänzen oder abändern.

1. Stellung der TI-BW Die TI-BW ist ausschließlich Herausgeber des Gastgeberverzeichnisses oder anderer Printmedien mit den Unterkunftsangeboten der Gastgeber. Die TI-BW hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, nicht die Stellung eines Vermittlers und ist im Buchungsfall auch nicht Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages mit dem Gast. Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungen des Gastgebers selbst sowie für etwaige Leistungsstörungen und Mängel. Eine etwaige Haftung der TI-BW aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibungen, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

c) Die TI-BW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

d) Unverbindliche Reservierungen für den Gast sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

2.2. Aus der Buchungsgrundlage bzw. den Angaben des Gastgebers ergibt sich, welche Buchungsmöglichkeiten angeboten werden.

2.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische erfolgte Buchungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Der Gast erhält jedoch bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. c) Unterbreitet der Gastgeber jedoch auf Wunsch des Gastes ein vom Gastgeber ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot mit konkreten Leistungen und Preisen, so liegt darin, abweichend von der vorstehenden Regelung, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Dem Gast wird der Eingang seiner Annahmeerklärung im Regelfall durch den Gastgeber bestätigt. Der Gastaufnahmevertrag ist jedoch bereits mit Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber verbindlich, auch wenn dem Gast die Eingangsbestätigung zu seiner Annahmeerklärung nicht zugeht.

3. Preise und Leistungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Katalog) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein. Die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bei Buchung eines Zimmers pro Person, bei Ferienwohnungen/Appartements pro Wohneinheit. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Beschreibung der Unterkunft sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen vom Gastgeber nicht mit Bewerbung oder Vertrieb seiner Unterkünfte beauftragter Dritter sowie Beschreibungen seiner Unterkunft, die nicht vom Gastgeber herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht des Gastgebers nicht maßgeblich. 4. Zahlung 4.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber in der Buchungsbestätigung bzw. einer Anzahlungsrechnung eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises einschließlich aller Nebenleistungen fällig stellen, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung zur Höhe oder zur Fälligkeit einer Anzahlung getroffen wurde. 4.2. Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Beherbergungsbetrieb bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.

4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Der Gastgeber hat sich Einkünfte aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich sind, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe): • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% • Bei Übernachtung/Frühstück 80% • Bei Halbpension 70% • Bei Vollpension 60%

5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

6. An- und Abreise

6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

6.2. Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber; Mitnahme von Tieren

7.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TI-BW erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.2. Der Gast kann den Vertrag bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

7.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

7.4. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts oder andere Gäste nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen über den Rücktritt und die Nichtanreise des Gastes entsprechend.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

8.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/ Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Information über Verbraucherstreitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Die TI-BW und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder die TI-BW noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für die TI-BW oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der TI-BW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber bzw. die TI-BW nur an deren Sitz verklagen.

9.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. der TIBW gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gast maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Tourist-Information Bad Waldsee
Rechtsträger: Stadt Bad Waldsee Hauptstr. 29;
88339 Bad Waldsee
Vertreten durch: Bürgermeister Matthias Henne
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Aufgrund der verstärkten Nachfrage nach stationären Rehaplätzen, können derzeit keine neuen Rezepte für Heilmittel oder ambulante Badekuren mehr aufgenommen werden. Bewegungsbäder in der Gruppe sind jedoch möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an 07524/94-1430.

Stadtsee mit Ruderboot