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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Stadt | Bürger

Strand- und Freibad

Badespass im Strand- und Freibad

Saisonstart am Samstag 11. Mai 2024

Das Strand- und Freibad Bad Waldsee gehört zweifelsohne zu den schönsten der Region. Der Natursee, gelegen vor der malerischen Kulisse der historischen Altstadt bietet schon optisch einen unvergesslichen Eindruck.

Saisonkarten sind ab sofort online erhältlich: Tickets für das Strand- und Freibad hier online kaufen

Die 90 m Rutsche ist für Kinder und Junggebliebene eine der Hauptattraktionen. Auf 30 000 m² erstreckt sich eine baumbestandene Wiesenlandschaft zwischen Strand- und Freibad. Auf der einen Seite lädt der See die Schwimmer für längere Strecken ins kühle Nass. Dazu bieten inmitten der Liegemöglichkeiten ein Sportbecken von 21 x 50m, ein Nichtschwimmerbecken, ein Kinderplanschbecken und natürlich besagte Riesenrutsche Badespaß für jeden Geschmack.

Insbesondere an Kinder ist gedacht, die sowohl im Strandbereich des Sees, wie auch an verschiedenen Bereichen des Geländes vielfältige Spielgelegenheiten vorfinden. Nicht vergessen sollte man die Strandbadgastronomie, die von den hungrigen und durstigen Badegästen jeden Alters gerne aufgesucht wird.

Daten & Fakten

Größe / Liegefläche inkl. Parkplätze 36.000 m²

  • 1 Schwimmbecken 50 x 20 m
  • 1 Nichtschwimmerbecken 20 x 20 m mit Kleinkinderrutsche
  • 1 Baby/Kinderbecken auf verschiedenen Ebenen mit Attraktionen
  • 1 Rutschenbecken mit Riesenrutsche 90 m und Breitbandrutsche
  • Zugang zum Stadtsee mit 1 m Sprungbrett, Schwimmerbereich und Nichtschwimmerbereich.
  • Liegefläche am Uferbereich des Stadtsees und im Freibadgelände.

Weitere Einrichtungen (Außenanlagen, Kioske, etc.)

  • Gastronomie täglich geöffnet
  • Schach, Mühle
  • Basketballplatz und Beachvolleyballfeld
  • Spielplatz mit Kletterboot, Wippen, Drehkarussel und Kletterstangen

Eintrittspreise

TICKETS FÜR DAS STRAND- UND FREIBAD HIER ONLINE KAUFEN

Einzelkarten*

  • Erwachsene: 4,00 €
  • Jugendliche und Ermäßigte¹: 2,00 €
  • Abendkarten Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr & Samstag und Sonntag ab 18.00 Uhr: 2,00 €

*berechtigen zum einmaligen Einlass.

Saisonkarten

  • Jahreskarten Familien²: 115,00 €
  • Jahreskarten Erwachsene: 90,00 €
  • Jahreskarten Jugendliche und Ermäßigte³: 60,00 €
  • Jahreskarte Landesfamilienpass⁴: 75,00 €
  • Jahreskarten Rentner / Pensionäre: 75,00 €

Freier Eintritt

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Eintrag “B” und “H” ab 6 Jahren

Sonstiges
Beim Erwerb von Saisonkarten, Jahreskarten und Geldwertkarten wird ein Pfand von 3,-  € erhoben

Vorbehaltlich Preisänderungen

  • ¹Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
  • Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studenten nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen Schüler- und Studentenausweises
  • Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises
  • Inhaber der Jugendleitercard nach Vorlage ihres gültigen Jugendleitercardausweises
  • Behinderte, Schwerbehinderte (ab 30 %)
  • Erwachsene mit Bad Waldseer Gästekarte
  • Mitarbeiter der Stadtverwaltung

²Die Familienkarte erhalten, nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises, Eltern oder ein Elternteil mit ihren eigenen minderjährigen Kindern, Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studenten, Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Inhaber der Jugendleitercard. Die Berechtigten der Familienkarte müssen zwingend in häuslicher Gemeinschaft leben.   

  • ³Kinder- und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
  • Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studenten nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen Schüler- und Studentenausweises
  • Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises
  • Behinderte, Schwerbehinderte (ab 30 %)

⁴Inhaber eines gültigen Landesfamilienpass und gültigem Gutschein

Hinweis:
Aktuell können wir, aufgrund der Personalknappheit im Strand- und Freibad, in der Sommersaison 2023 leider keinen uneingeschränkten Badebetrieb garantieren. So kann es beispielsweise zu Reduzierungen in den Öffnungszeiten, zu Einschränkungen der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile kommen*.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

*Bitte beachten Sie, dass entsprechend der Haus- und Badeordnung kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung besteht.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Mai bis September: täglich von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr*

Am Samstag. 11. Mai starten wir in die neue Saison.

*Bei Schlechtwetter wird das Bad eine Stunde früher geschlossen.
Der letzte Einlass erfolgt 30 Minuten vor Badeende.

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Strand- und Freibad der Großen Kreisstadt Bad Waldsee

vom 24.04.2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 die nachfolgend aufgeführte Badeordnung für das Frei- und Strandbad beschlossen.

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Das Strand- und Freibad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Waldsee. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Strand- und Freibads Bad Waldsee.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus und Badeordnung
(1) Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung der Haus- und Badeordnung in den an der Kasse geschlossenen Vertag gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
(3) Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der § 4 BDSG, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
(4) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Die anwesenden Aufsichtspersonen (Lehrkräfte, Vereins- oder Übungsleiter) sind für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.
(5) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
(2) Das Strand- und Freibad ist 15 Minuten nach Ende der Badezeit zu verlassen. Eventuelle Veränderungen der Betriebszeiten und des Einlassschlusses werden im Bad öffentlich bekannt gegeben.
(3) Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
(4) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile (z.B. Toiletten- Pavillon) oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
(5) Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
(6) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
(7) Die Benutzung des Bades kann aus betrieblichen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Bei ungünstiger Witterung kann das Bad vorübergehend oder für längere Zeit geschlossen werden. Eine Minderung oder eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes kann in diesen Fällen nicht beansprucht werden.
§ 4 Zutritt
(1) Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
(2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Bei einer miss- bräuchlichen Benutzung ist der entstandene Schaden zu begleichen, gleichzeitig kann Strafanzeige erstattet werden. Im Wiederholungsfall kann ein zeitlich begrenztes Badeverbot erlassen werden.
(3) Für die Zugangskontrolle der Jahreskarten wird das Kontrollsystem „Photocompare“ verwendet. Hierfür wird beim Kauf einer Jahreskarte ein Foto des Karteninhabers angefertigt. Bei Eintritt durch die Drehkreuze wird stichprobenartig ein Foto angefertigt, das mit dem Foto auf der Jahreskarte abgeglichen wird. Die entsprechenden Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte gelöscht. Mit dem Kauf einer Jahreskarte wird die Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt. Tagestickets, die technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten der Drehkreuze keine Lichtbilder angefertigt werden, können vom Aufsichtspersonal stichprobenartig kontrolliert werden. Ermäßigte Tickets können nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente (Ausweis, Gästekarte) ausgegeben werden. Alle Karten werden auf KeyCards ausgestellt und gegen Kaution von derzeit 3 Euro ausgegeben.
(4) Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände
a) Schlüssel für Garderobenschränke und Wertfächer
b) Jahreskarten
c) Leihartikel sind so zu verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Nach Möglichkeit sind diese am Körper zu tragen, z.B. als Armband. Unterwegs im Strand- und Freibadgelände dürfen sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
(5) Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Aufsicht durch eine geeignete Begleitperson (über 18 Jahren) erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen z.B. für den Seebereich und für die Wasserrutsche sind möglich.
(6) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten volljährigen Begleitperson gestattet.
(7) Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:
- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- die Tiere mit sich führen
- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden)
- Personen, die das Bad ohne gesonderte Erlaubnis zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen.
(8) Die Erteilung von Schwimmunterricht durch Personen, die nicht dem Bad angehören, ist nicht gestattet. In begründeten Ausnahmefällen können auch private Schwimmlehrer mit Erlaubnis der Betriebsleitung Unterricht erteilen.
(9) Bei Überfüllung kann das Strand und Freibad zeitweise für Besucher gesperrt werden.
§ 5 Verhaltensregeln
(1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
(2) Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
(3) In einzelnen Badbereichen (Becken, See) gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
(4) Der Aufenthalt im Strand- und Freibad ist nur in geeigneter Badebekleidung gestattet. Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter. Die Entscheidung, darüber, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft die Betriebsleitung bzw. das Aufsichtspersonal. Das Tragen von Ganzkörper-Badeanzügen aus Elasthan (Burkinis) ist gestattet. Das Tragen von Unterwäsche als oder unter Badebekleidung entspricht nicht den Hygienevorschriften und ist nicht gestattet. Auch Kleinkinder haben aus hygienischen Gründen eine Badehose und gegebenenfalls eine Schwimmwindel zu tragen.
(5) Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
(6) Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Besucher kommt.
(7) Das Fotografieren und Filmen ist nicht gestattet. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/ Betriebsleitung.
(8) Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
(9) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
(10) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
(11) Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
(12) Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
(13) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
(14) Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
(15) Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
(16) Liegen und Sitzbänke dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Dort abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
(17) Bewegungsspiele und Sport – auch ohne Bälle – dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.
(18) Die angeschriebenen Wassertiefen sowie die Abgrenzungen der Schwimmer-, Nichtschwimmer-, Rutschbecken und den See sind von den Badegästen in eigener Verantwortung zu beachten. Schwimmbecken dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen sich nur in den abgegrenzten und gekennzeichneten Nichtschwimmerbereichen aufhalten.
(19) Fahrzeuge aller Art sind außerhalb des Badegeländes auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Abstellen vor den Eingängen, Ausgängen und Rettungszufahrten des Bades ist untersagt.
(20) Grillen sowie offene Feuer sind auf dem Gelände nicht gestattet.
(21) Angebrachte Warntafeln, Gebots-, Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.
(22) Als beaufsichtigter Badebereich im Strandbad Bad Waldsee gilt der Bereich innerhalb der orange-weißen Beschilderungs-Bojen. Der beaufsichtigte Badebereich besteht aus einem Schwimmer- und einem Nichtschwimmerbereich. Das Schwimmen außerhalb des beaufsichtigten Badebereichs erfolgt auf eigene Gefahr.
(23) Der beaufsichtigte Badebereich am Strandbad ist mit einer Fahne gekennzeichnet. Fahne unten bedeutet ständige Badeaufsicht durch Personal am See. Fahne oben bedeutet, dass alle 15 Minuten Kontrollgänge durch die Badeaufsicht stattfinden.
§ 6 Haftung
(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
(4) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank, Liegenraums oder Wertfachs begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes, Liegenraums oder eines Wertfachs diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/ Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
(5) Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (4) der vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
a. pauschal 10,00 Euro
b. pauschal 10,00 Euro
c. Kostenerstattung nach tatsächlichem Aufwand
Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
(6) Streitschlichtung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Weitere Bestimmungen für den Badebetrieb im Strand und Freibad
§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.
(2) Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung ohne Taschen gestattet.
(3) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
(4) Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
(5) Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
(6) Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
(7) Das Unterschwimmen des Sprungbereiches der Sprunganlage ist untersagt.
(8) Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Rutschenauslauf bzw. Landebereich muss sofort verlassen werden.
(9) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
(10) Für Nichtschwimmer ist das Betreten des Steges und der Flöße untersagt. Das Unterschwimmen der Flöße und des Steges ist nicht zulässig.
(11) Bei aufziehendem Gewitter und Sturm ist das Baden im Stadtsee, den Badebecken und der Aufenthalt im Freien verboten. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist hierbei unbedingt Folge zu leisten.
(12) Ballspiele sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen auszuüben. Andere Badegäste dürfen durch sportliche Spiele und Übungen nicht belästigt werden. Hierzu zählen z. B. Fußball, Tennis, Frisbee, Boccia, Slackline, usw..
(13) Das Ausspucken auf den Boden ist untersagt. Der Genuss von Kaugummis ist im gesamten Badebereich und im Becken nicht gestattet.
(14) Das Strand- und Freibadgelände ist spätestens 15 Minuten nach Badeschluss zu verlassen.
(15) Zur Sicherheit der Benutzer und deren Eigentum erfolgt eine Videoüberwachung in bestimmten Bereichen des Bades. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten. Die Aufzeichnungen können im Verdachtsfall nur von der Betriebsleitung und der Polizei eingesehen werden.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Fassung der Haus- und Badeordnung des Strand und Freibad Bad Waldsee tritt mit Beschluss am 24.04.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Gemeinderat am 22.04.2002 beschlossene Badeordnung außer Kraft.

Kontakt

Strand- und Freibad am Stadtsee
Robert-Koch-Straße
88339 Bad Waldsee
Telefonnummer: 07524 49845
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