Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Formulare

Allgemeines zum Formularabruf

Wer kennt nicht die Situation, in einem Amt zu stehen, ein Formular mit vielen Fragen vor sich zu haben und festzustellen, dass einem zum ordnungsgemäßen Ausfüllen Unterlagen oder einfach die Zeit fehlen. Ein zweiter Anlauf ist fällig.

Mit unserem Formularangebot wollen wir dies vermeiden. Sie füllen das Formular in aller Ruhe zu Hause aus und müssen den Bogen dann nur noch auf dem zuständigen Amt unterschrieben vorbeibringen. Die Einreichung eines Formulars auf elektronischem Weg ist aus rechtlichen Gründen derzeit noch nicht möglich, deshalb ist es erforderlich, dass Sie das Formular persönlich beim zuständigen Amt einreichen bzw. abgeben.

Derzeit bieten wir Ihnen eine kleine Auswahl an Formularen, die Sie bequem herunterladen und zu Hause ausfüllen können. Wir bemühen uns die nachfolgenden Formulare zu erweitern und Ihnen damit einen optimalen Service zu bieten.

Hier finden Sie Informationen und Downloads zu unterschiedlichen Formularen:

Abmeldung der bisherigen Wohnung

Die Abmeldung ist nur noch für Wegzüge ins  Ausland oder für Wegzüge bei mehreren Wohnungen vorgesehen. Wenn jemand innerhalb von Deutschland umzieht, muss er sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Die Meldebehörde der Herkunftsadresse erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über den Wegzug. Die Abmeldung bei der Wegzugsbehörde ist somit beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht mehr erforderlich.

Einrichten einer Übermittlungssperre

Das Bundesmeldegesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Einwohner der Datenübermittlung aus dem Melderegister widersprechen können. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe der persönlichen Daten an bestimmten Stellen (Parteien, Einwohnerbücher, Nachschlagewerke, Presse und Rundfunk im Rahmen eines Alters- oder Ehejubiläum) unterbleibt. Mit diesem Formular können Sie die gewünschten Sperrvermerke beantragen.

Formular

Sollten Sie bereits Sperrvermerke im Melderegister zu Ihrer Person eingetragen haben und eine Löschung wünschen, können Sie diese mit unten abrufbarem Formular beantragen. Datenübermittlungen finden erst nach der Löschung des entsprechenden Sperrvermerks wieder statt, z. B. die Veröffentlichung des Alters- oder Ehejubiläums.

Formular

Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetztes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Nach § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich bestimmte Daten über Personen, die im Folgejahr volljährig werden.

Im Jahr 2018 findet die Datenübermittlung am 26. Februar statt. Dabei werden folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt:

1. Familiennamen
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift

Die Daten werden nicht übermittelt, wenn der/die Betroffene nach § 36 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das BAPersBw nicht wünschen, werden gebeten, dies der Stadt Bad Waldsee schriftlich oder im Rahmen der persönlichen Vorsprache mitzuteilen. Der Widerruf zur Datenübermittlung gilt bis zu seinem Widerruf.

Wohnungsgeberbestätigung

Wichtige Informationen für Wohnungsgeber

Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, das das Landesmeldegesetz ablöst. Damit einher geht eine Veränderung für Vermieter, denn künftig ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Wer ist der Wohnungsgeber?

Der Wohnungsgeber ist die Person, die einem anderen eine Wohnung, unabhängig vom Eigentum, zur Verfügung stellt. Das sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte, wie Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können auch Wohnungseigentümer sein oder Hauptmieter, die untervermieten.

Was bedeutet das für den Wohnungsgeber?

Für den Wohnungsgeber bedeutet die rechtliche Änderung, dass er ab dem 1. November der meldepflichtigen Person eine Bestätigung ausstellen muss, die den Ein- bzw. Auszug bestätigt. Hierfür hat der Wohnungsgeber zwei Wochen Zeit.

Was muss die Bestätigung durch den Wohnungsgeber enthalten?

Das Bundesmeldegesetz regelt, welche Informationen in der Bescheinigung enthalten sein müssen:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Informationen, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt
  • Anschrift der Wohnung
  • Name der/s Mieter/s
  • Datum des Ein- oder Auszgs

Wie verfahren wir am Sinnvollsten?

Aus unserer Sicht es am Sinnvollsten, wenn Sie Ihrem Mieter die Bescheinigung zur An- oder Abmeldung auf das Bürgerbüro bzw. die Ortschaftsverwaltungen mitgeben. Auf diese Weise liegt uns bei der An- bzw. Abmeldung die Meldung vor und muss nicht nachgefordert werden.

Zustimmungserklärung zur Antragstellung von Ausweisdokumenten bei Minderjährigen

  • Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr
  • Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige
Dummy