Ausweis- & Passwesen
Ausweise und Pässe beantragen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um den Bereich Ausweis- und Passwesen auf einen Blick.
Auskunfts-Service Personalausweise und Reisepässe
Vor kurzem haben Sie bei uns einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt.
Wir haben Ihren Antrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bundesdruckerei, mit Sitz in Berlin, produziert die Ausweisdokumente für ganz Deutschland. Da die Produktionsdauer unterschiedlich ist und die Lieferzeiten abweichen können, kann bei der Antragstellung leider kein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt werden. Mit dem Auskunftsservice Ausweise bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes online abzufragen.
Über unten stehenden Link werden Sie zur Angabe der Seriennummer, welche Ihnen vom Bürgerbüro mitgeteilt wurde, aufgefordert. Danach wählen Sie noch die Ausweisart aus, geben Ihr Geburtsdatum ein und senden eine Abfrage.
Sie erhalten dann umgehend Auskunft, in welchem Produktionsstadium sich Ihr Ausweisdokument befindet.
Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie auch telefonisch unter Telefonnummer: 0700 287934730700 abfragen – geben Sie Ihre Ausweise- bzw. Passnummer sowie Ihr Geburtsdatum ein.
Personalausweis
Wo wird der Personalausweis beantragt?
Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich. Eine Antragstellung ist im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und bei den jeweiligen Ortsverwaltungen möglich.
Was wird benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (z.B.: Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) (kein Führerschein/ Versicherungskarte)
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines und die Zustimmungerklärung (PDF-Dokument, 124,74 KB, 14.06.2024) beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich. + Ausweise/Pass der Erziehungsberechtigten
- Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt
Wichtig:
Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Einzelfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen, Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit usw.). Wir bitten um Verständnis, dass hierfür meist eine erneute Vorsprache nötig ist.
Kosten und Gültigkeit?
- Unter 24 Jahren: 22,80 €, Gültigkeit: 6 Jahre
- Ab 24 Jahren: 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
Welche Funktionen hat der neue Personalausweis?
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch (z.B. Abmelden eines Kraftfahrzeugs, Antragstellung eines Führungszeugnisses oder eines Gewerbezentralregisterauszugs). Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln. Für die Nutzung der Onlineausweisfunktion am eigenen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät. Hier genügt ein einfaches Basislesegerät ohne eigene Tastatur und Display, die im Handel erhältlich sind. Außerdem ist eine Software, genannt Ausweis-App erforderlich, die eine Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht. Heruntergeladen werden kann diese Software hier.
Für wen gilt die Ausweispflicht?
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.
Wann erhalte ich meinen Personalausweis? Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellungsdauer liegt zwischen 4 und 6 Wochen
- Bevor Sie den Ausweis bei uns abholen können, erhalten Sie einen Brief der Bundesdruckerei sowie eine E-Mail, SMS oder einen Brief direkt von uns
- Brief der Bundesdruckerei: Pin-Brief mit Transport-PIN, Entsperrnummer PUK und Sperrkennwort
- SMS/E-Mail/Brief: Abholnachricht
- Auf der Abholnachricht ist eine Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Dritten zur Abholung des Ausweises abgedruckt. Diese Vollmacht enthält bereits Erklärungen, die Sie bei der Abholung abgeben müssen. Sollten Sie eine Person zur Abholung Ihres Ausweisdokuments beauftragen, sollten Sie diese Erklärungen bereits ausgefüllt haben, da sonst der Ausweis nicht ausgehändigt werden darf. Bei den Erklärungen handelt es sich um eine Bestätigung über den Erhalt des PIN-Briefs und über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Auch Sorgeberechtigte benötigen zur Abholung vom Ausweisinhaber/von der Ausweisinhaberin eine entsprechende Vollmacht, wenn er/sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat.
- Der Personalausweis kann nicht auf dem Postweg zugesandt werden.
Hier (PDF-Dokument, 299,76 KB, 24.04.2023) finden Sie die Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments …
Weitere Hinweise zum neuen Personalausweis und dessen Funktionen erhalten Sie auf der Homepage. Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Reisepass
Was wird benötigt?
- Ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr), biometrietaugliches Lichtbild
- Alter Reisepass oder Personalausweis, oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (Geburtsurkunde)
Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 37,50 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- 48-seitiger Reisepass: 59,50 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 69,50 €
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 91,50 €
Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 70,00 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- 48-seitiger Reisepass: 92,00 € (Wartezeit ca. 4 – 6 Wochen)
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 102,00 €
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 124,00 €
Sonstiges:
Bei minderjährigen Antragstellern unter 18 Jahre ist die Anwesenheit oder die Zustimmungserklärung (PDF-Dokument, 124,74 KB, 17.06.2024) beider Erziehungsberechtigten sowie die Ausweise/Reisepässe der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein. Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.
Hier (PDF-Dokument, 122,18 KB, 07.09.2023)finden Sie die Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments.
Reisen weltweit möglich. (Genauere Informationen erhalten Sie hier.)
Ausweisdokumente für im Ausland lebende Deutsche
Personalausweis und Reisepass für im Ausland lebende Deutsche
Für im Ausland lebende Deutsche ist das Deutsche Konsulat im jeweiligen Ausland für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses zuständig. Die Stadt Bad Waldsee kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Personalausweis/Reisepass ausstellen. Die zuständige Deutsche Botschaft muss allerdings hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Wichtig: Für die Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Bürgerbüro Bad Waldsee auf.
Was wird benötigt?
- Ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr), biometrietaugliches Lichtbild
- Bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass oder Personalausweis (Bzw. Amtliche Verlustanzeige über das Ausweisdokument)
- Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung (nicht bei EU-Bürger)
- Aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Bei verheirateten oder geschiedenen Antragstellern: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung über die Namensführung (In Deutschland ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern im Ausland und die Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz zuständig)
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
In bestimmten Fällen:
Staatsangehörigkeitsausweis (Für im Ausland lebende Deutsche zuständig: Bundesverwaltungsamt in Köln, Feststellung Staatsangehoerigkeit,
Formulare: Anträgemerkblätter
- Erklärung mit Nennung des wichtigen Grundes, weshalb der Personalausweis/Reisepass nicht auf der Deutschen Botschaft beantragt werden kann
Ist der Antragsteller unter 18 Jahren, benötigen wir zusätzlich:
- Persönliche Vorsprache mindestens eines sorgeberechtigten Elternteiles und des Kindes
Zustimmungserklärung (PDF-Dokument, 124,74 KB, 17.06.2024) der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht
- Reisepässe/Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- Ausländerausweise oder Wohnsitzbescheinigungen des Kindes und der Eltern
- Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung der Eltern
Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):
- Personalausweis: 52,80 €
- Reisepass: 75,00 €
- Expressreisepass: 107,00 €
Antragstellung über dem 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):
- Personalausweis: 67,00 €
- Reisepass: 140,00 €
- Expressreisepass: 172,00 €
Sonstiges:
- Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.
Reisen weltweit möglich. (Genauere Informationen erhalten Sie hier)
eID-Ausweis für EU-Bürger/innen
Was ist ein eID-Ausweis?
eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Ausweis) mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen
Wo wird der eID-Ausweis beantragt?
Die Beantragung eines eID Ausweises ist im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und bei den jeweiligen Ortsverwaltungen möglich wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
Was wird benötigt?
- Bürger/in der Europäischen Union oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
- Ein gültiges Identitätsdokument des Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)
- Hauptwohnsitz bei der antragstellenden Behörde
- 16 Jahre alt
Kosten und Gültigkeit?
- 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
Weiter Informationen zum eID-Ausweis finden Sie hier.