Ausweis- & Passwesen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um den Bereich Ausweis- und Passwesen auf einen Blick.
Auskunfts-Service Personalausweise und Reisepässe
Vor kurzem haben Sie bei uns einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt.
Wir haben Ihren Antrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bundesdruckerei, mit Sitz in Berlin, produziert die Ausweisdokumente für ganz Deutschland. Da die Produktionsdauer unterschiedlich ist und die Lieferzeiten abweichen können, kann bei der Antragstellung leider kein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt werden. Mit dem Auskunftsservice Ausweise bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes online abzufragen.
Über unten stehenden Link werden Sie zur Angabe der Seriennummer, welche Ihnen vom Bürgerbüro mitgeteilt wurde, aufgefordert. Danach wählen Sie noch die Ausweisart aus, geben Ihr Geburtsdatum ein und senden eine Abfrage.
Sie erhalten dann umgehend Auskunft, in welchem Produktionsstadium sich Ihr Ausweisdokument befindet.
Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie auch telefonisch unter Telefonnummer: 0700 287934730700 abfragen – geben Sie Ihre Ausweise- bzw. Passnummer sowie Ihr Geburtsdatum ein.
Personalausweis
Wo wird der Personalausweis beantragt?
Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich. Eine Antragstellung ist im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und bei den jeweiligen Ortsverwaltungen möglich.
Was wird benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (z.B.: Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) (kein Führerschein/ Versicherungskarte)
aktuelles, biometrisches, digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines und die Zustimmungerklärung (PDF-Dokument, 74,01 KB, 07.08.2025) beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich. + Ausweise/Pass der Erziehungsberechtigten
- Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt
Wichtig:
Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Einzelfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen, Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit usw.). Wir bitten um Verständnis, dass hierfür meist eine erneute Vorsprache nötig ist.
Kosten und Gültigkeit?
- Unter 24 Jahren: 22,80 €, Gültigkeit: 6 Jahre
- Ab 24 Jahren: 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
Welche Funktionen hat der neue Personalausweis?
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch (z.B. Abmelden eines Kraftfahrzeugs, Antragstellung eines Führungszeugnisses oder eines Gewerbezentralregisterauszugs). Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln. Für die Nutzung der Onlineausweisfunktion am eigenen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät. Hier genügt ein einfaches Basislesegerät ohne eigene Tastatur und Display, die im Handel erhältlich sind. Außerdem ist eine Software, genannt Ausweis-App erforderlich, die eine Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht. Heruntergeladen werden kann diese Software hier.
Für wen gilt die Ausweispflicht?
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen.
Wann erhalte ich meinen Personalausweis? Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellungsdauer liegt derzeit bei 4-6 Wochen
- Bevor Sie den Ausweis bei uns abholen können, erhalten Sie einen Brief der Bundesdruckerei sowie eine E-Mail, SMS oder einen Brief direkt von uns
- Auf der Abholnachricht ist eine Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Dritten zur Abholung des Ausweises abgedruckt. Auch Sorgeberechtigte benötigen zur Abholung vom Ausweisinhaber/von der Ausweisinhaberin eine entsprechende Vollmacht, wenn er/sie das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat.
- Der Personalausweis kann per Direktversand an den Antragsteller übersandt werden. Weiter Informationen erhalten Sie hier.
Hier (PDF-Dokument, 299,76 KB, 24.04.2023) finden Sie die Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments …
Weitere Hinweise zum neuen Personalausweis und dessen Funktionen erhalten Sie auf der Homepage. Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Reisepass
Was wird benötigt?
aktuelles, biometrisches, digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Alter Reisepass oder Personalausweis, oder ein anderes gültiges Identitätsdokument (Geburtsurkunde)
Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 37,50 € (Wartezeit ca. 6 - 8 Wochen)
- 48-seitiger Reisepass: 59,50 € (Wartezeit ca. 6 - 8 Wochen)
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 69,50 €
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 91,50 €
Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 70,00 € (Wartezeit ca. 6 - 8 Wochen)
- 48-seitiger Reisepass: 92,00 € (Wartezeit ca. 6 - 8 Wochen)
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 102,00 €
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 5 Werktagen): 124,00 €
Sonstiges:
Bei minderjährigen Antragstellern unter 18 Jahre ist die Anwesenheit oder die Zustimmungserklärung (PDF-Dokument, 74,01 KB, 07.08.2025) beider Erziehungsberechtigten sowie die Ausweise/Reisepässe der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Bei Antragstellung unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein. Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.
Hier (PDF-Dokument, 122,18 KB, 07.09.2023)finden Sie die Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokuments.
Reisen weltweit möglich. (Genauere Informationen erhalten Sie hier.)
Digitales Lichtbild
Bei der Antragstellung von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte) können künftig nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Die Regelung gilt ab 1. Mai 2025. Ausgedruckte Lichtbilder werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert. Ausnahmefälle sind bis zum 31. Juli jedoch möglich.
Zu welchem Zweck wurde das digitale Lichtbild eingeführt?
Das neue Verfahren soll die Sicherheit erhöhen, indem es Manipulationen durch sogenanntes "Morphing" verhindert.
Beim Morphing werden digitale Passbilder von mehreren Personen durch eine spezielle Software zu einem neuen Passbild verschmolzen. Zudem wird durch das neue Verfahren eine hohe Lichtbildqualität gewährleistet.
Wo erhalte ich ein digitales Lichtbild?
Die Lichtbilder werden weiterhin von professionellen Fotografen erstellt, die sicherstellen, dass alle biometrischen Anforderungen erfüllt werden.
Nach der Aufnahme erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen QR-Code, der es der zuständigen Behörde ermöglicht, das Bild schnell und sicher zu erfassen.
Unter nachfolgendem Link können Fotodienstleister in der Nähe gefunden werden: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/#uig-store-map__map
In Bad Waldsee ist die Lichtbildaufnahme bei folgenden Fotografen möglich:
Bildersache
Wurzacher Straße 22
88339 Bad Waldsee
Tabak & Tchibo Shop
Ravensburger Straße 24
88339 Bad Waldsee
Wie erfolgt der Abruf des digitalen Lichtbildes? Wie lange ist der QR Code gültig?
Die vom Fotografen aufgenommen Lichtbilder werden für max. 6 Monate in einer Cloud gespeichert. Nach Abruf des Lichtbildes bei der Behörde wird dieses entsprechend der Angaben des Cloudbetreibers gelöscht. Die Löschfristen variieren je nach Cloudbetreiber und betragen zwischen 2 Wochen und 6 Monaten. In der Regel ist die Löschfrist auf dem Kärtchen mit dem QR Code angebracht. Sofern das Lichtbild weiterhin in der Cloud gespeichert wird, kann dies für im nächsten Halbjahr beispielsweise für die Antragstellung eines Reisepasses genutzt werden. Andernfalls müsste für die spätere Antragstellung ein neues digitales Lichtbild ausgestellt werden.
Direktversand – persönliche Zustellung von Ausweisdokumenten
Direktversand = persönliche Zustellung von Ausweisdokumenten an der Haustür
Ab dem 1. Mai 2025 ist es möglich, sich die bei der Behörde beantragten Ausweisdokumente direkt nach Hause schicken zu lassen.
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person das Ausweisdokument an der Haustüre persönlich vom Postboten entgegennimmt und sich gegenüber dem Postboten legitimieren kann.
Ob der Direktversand in Anspruch genommen wird, muss bei Antragstellung angegeben werden. Das bisherige Ausweisdokument wird dann direkt bei Antragstellung einzogen oder auf Wunsch entwertet und an den Antragsteller ausgehändigt.
Durch die Möglichkeit des Direktversandes bleibt der zweite Gang zur Behörde erspart.
Wie erfolgt die Übergabe an der Haustür? Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Die Legitimation kann ausschließlich durch ein gültiges Ausweisdokument erfolgen. Das alte Ausweisdokument wird bereits bei Antragstellung entwertet und kann nicht mehr für die Legitimation verwendet werden. Auch das neu beantragte Dokument kann hierfür nicht genutzt werden.
Kann ich jemanden für die Entgegennahme an der Haustüre bevollmächtigen? Können auch Dokumente von Kindern per Direktversand verschickt werden?
Eine Vertretung oder Vollmacht für die Entgegennahme des Ausweisdokumentes ist nicht zulässig. Für die Dokumente von Kindern ist diese Möglichkeit daher nicht nutzbar.
Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause bin? Gibt es einen weiteren Zustellungsversuch?
Im Falle einer Unzustellbarkeit wird das Dokument an die ausstellende Behörde übergeben und kann dort abgeholt werden. Es erfolgt kein weiterer Zustellungsversuch. Der Antragsteller wird vorab per E-Mail vom Postdienstleister über den voraussichtlichen Zustellungszeitpunkt informiert.
Wird eine zusätzliche Gebühr fällig?
Für die Inanspruchnahme des Direktversandes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € fällig.
Die Gebühr wird bei Antragstellung bezahlt.
Ausweisdokumente für im Ausland lebende Deutsche
Personalausweis und Reisepass für im Ausland lebende Deutsche
Für im Ausland lebende Deutsche ist das Deutsche Konsulat im jeweiligen Ausland für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses zuständig. Die Stadt Bad Waldsee kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Personalausweis/Reisepass ausstellen. Die zuständige Deutsche Botschaft muss allerdings hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Wichtig: Für die Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Bürgerbüro Bad Waldsee auf.
Was wird benötigt?
- aktuelles, biometrisches, digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass oder Personalausweis (Bzw. Amtliche Verlustanzeige über das Ausweisdokument)
- Ausländerausweis/Aufenthaltsbewilligung (nicht bei EU-Bürger)
- Aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Bei verheirateten oder geschiedenen Antragstellern: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Bescheinigung über die Namensführung (In Deutschland ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern im Ausland und die Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz zuständig)
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
In bestimmten Fällen:
Staatsangehörigkeitsausweis (Für im Ausland lebende Deutsche zuständig: Bundesverwaltungsamt in Köln, Feststellung Staatsangehoerigkeit,
Formulare: Anträgemerkblätter
- Erklärung mit Nennung des wichtigen Grundes, weshalb der Personalausweis/Reisepass nicht auf der Deutschen Botschaft beantragt werden kann
Ist der Antragsteller unter 18 Jahren, benötigen wir zusätzlich:
- Persönliche Vorsprache mindestens eines sorgeberechtigten Elternteiles und des Kindes
Zustimmungserklärung (PDF-Dokument, 74,01 KB, 07.08.2025) der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht
- Reisepässe/Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- Ausländerausweise oder Wohnsitzbescheinigungen des Kindes und der Eltern
- Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung der Eltern
Kosten, Gültigkeit und Wartezeit?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig für 6 Jahre):
- Personalausweis: 52,80 €
- Reisepass: 75,00 €
- Expressreisepass: 107,00 €
Antragstellung über dem 24. Lebensjahres (gültig für 10 Jahre):
- Personalausweis: 67,00 €
- Reisepass: 140,00 €
- Expressreisepass: 172,00 €
Sonstiges:
- Der Reisepass kann mit jedem Alter beantragt werden.
Reisen weltweit möglich. (Genauere Informationen erhalten Sie hier)
eID-Ausweis für EU-Bürger/innen
Was ist ein eID-Ausweis?
eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Ausweis) mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen
Wo wird der eID-Ausweis beantragt?
Die Beantragung eines eID Ausweises ist im Bürgerbüro der Stadt Bad Waldsee und bei den jeweiligen Ortsverwaltungen möglich wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
Was wird benötigt?
- Bürger/in der Europäischen Union oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
- Ein gültiges Identitätsdokument des Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)
aktuelles, biometrisches, digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Hauptwohnsitz bei der antragstellenden Behörde
- 16 Jahre alt
Kosten und Gültigkeit?
- 37,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
Weiter Informationen zum eID-Ausweis finden Sie hier.





