Stadtentwicklung
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 02.06.2014 hat die „immakomm Akademie GmbH“ aus Aalen ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Bad Waldsee erarbeitet.
Das am 22.04.2015 fertiggestellte und zugestimmte „Ganzheitliche Einzelhandelskonzept Bad Waldsee“ hat dabei folgende Zielsetzungen im Focus:
- Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Bezug auf städtebauliche Ziele
- Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der Versorgungsfunktion
- Stabilisierung und Attraktivität der bestehenden Einkaufslagen
- Sicherung und Ausbau einer ausgewogenen Nahversorgungsstruktur in der Kernstadt und den Ortschaften
Das Kapitel 5.3. „ Planungsrechtliche Umsetzung der Einzelhandelssteuerung“ wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es dient künftig als Grundlage zur weiteren Steuerung der Einzelhandelsentwicklung der Stadt Bad Waldsee.
Einzelhandelskonzept Bad Waldsee (PDF-Dokument, 4,27 MB, 21.04.2023).
Vergnügungsstättenkonzeption
Der Gemeinderat hat am 02.06.2014 die Vergnügungsstättenkonzeption beauftragt und am 21.03.2016 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Das Gutachten wurde von imakomm Akademie GmbH aus Aalen erstellt. Im Standortkonzept wurden die Bereiche festgelegt, in denen künftig Vergnügungsstätten zulässig sind. Dabei wurden die Vergnügungsstätten nach folgenden Kategorien differenziert:
- Kategorie 1 – Kino
- Kategorie 2a – Wettbüro
- Kategorie 2b – Internet-Café
- Kategorie 2c – Einrichtungen mit sportivem Charakter
- Kategorie 3a – Diskothek/Club, Bar mit regelmäßigen Musik- und Tanzveranstaltungen
- Kategorie 3b – Spielhalle
- Kategorie 3c – Betrieb mit sexuellem Charakter
Im restlichen Stadtgebiet sind keine Vergnügungsstätten zulässig. Diese Konzeption ist künftig Grundlage für die weitere Steuerung der Vergnügungsstätten der Stadt Bad Waldsee.
Vergnügungsstättenkonzept Bad Waldsee (PDF-Dokument, 4,67 MB, 21.04.2023)