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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

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Stadt | BürgerTourismus | Freizeit
Tourismus | Freizeit

Förderprogramme & Ausschreibungen

Förderprogramme und Ausschreibungen

Übersicht aller Förderungen - Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Hier erhalten Sie eine Gesamtübersicht und Orientierung im Förderbereich des Bundes, der Länder und EU. Durch eine sinnvolle Such- und Filterfunktion ist die Nutzung einfach.

LEADER-Förderprogramm

Unsere Gemeinde/Stadt ist seit 2015 Mitglied im Verein Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V. – kurz gesagt: REMO. LEADER ist die Abkürzung für „Liaison Entre les Actions de Développement de l’Économie Rurale“. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg die ländlichen Regionen, sich sozial, kulturell und wirtschaftlich weiterentwickeln zu können. Dafür stehen unserer Region Fördermittel für Projekte zur Verfügung.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell so weit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen – je nach Projektvorhaben sind dies:

  • 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung
  • Baugenehmigung und ggf. andere Genehmigungen
  • finaler Kosten- und Finanzierungsplan.

Das Projektvorhaben darf allerding noch nicht begonnen sein.

Wer kann sich bewerben?

  • Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Verbände und Institutionen.
  • Projektkosten dürfen über 20.000 € netto liegen.

Förderschwerpunkte:

  • Grundversorgung: Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, wie Lebensmittelgeschäfte, Verkaufsautomaten, Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien, Anbieter der Gesundheitsversorgung etc.
  • Gemeinschaftsreinrichtungen: Schaffung und Umgestaltung von gemeinschaftlichen Einrichtungen, wie Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Museen, Jugendräume oder auch die Gestaltung öffentlicher Plätze.
  • Arbeiten: Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt und Stärkung der Wirtschaftsstruktur und zur Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze.
  • Wohnen: Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Modernisierungsmaßnahmen für zeitgemäße Wohnverhältnisse, ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken oder Verbesserung des Wohnumfelds.

Nicht förderfähig sind:

  • Mietwohnungen in Neubauvorhaben
  • Modernisierung, Umbau oder Neubau von Kurhäusern, Krankenhäusern, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Betreuungseinrichtungen
  • Neubau von Rathäusern und Kindergärten
  • Personal- und Sachkosten der öffentlichen Verwaltung
  • Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung
  • Investitionen über Mietkauf, Leasing oder vergleichbare Instrumente
  • Modernisierung, Umbau oder Neubau von Sportstätten

Kontakt und weiterführende Informationen:

Regionalbudget für Kleinprojekte

Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Ab 2020 beteiligt sich die LEADER-Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben am Förderverfahren Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) in Baden-Württemberg.

Wer kann gefördert werden?

  • Juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände)
  • Natürlichen Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, Institutionen, Landwirte)

Zielsetzung:

Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Mittleres Oberschwaben entsprechen und einem der folgenden Bereiche zuordenbar sein:

  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • Kommunalentwicklung
  • Tourismus & Naherholung

Weitere Voraussetzungen

  • Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht mehr als 20.000 € netto kosten.
  • Der Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten. Die Mindestfördersumme liegt bei 1.600 € und es müssen weitestgehend investive Projekt sein.

Bewerbung und weiterführende Informationen

ELR Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.
Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet das ELR den Kommunen ein Förderangebot bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen. Ziele des ELR sind, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demographischen Veränderungsprozess zu gestalten und die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur zu erhalten

Wer kann gefördert werden?

Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen (unter 100 Mitarbeiter) und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Was und wieviel wird gefördert?

Innenentwicklung/Wohnen
z. Bsp. Umnutzung Scheunen in Wohnraum umgewandelt, Modernisierung alter Häuser, , Wohnraumerweiterung durch Aufstockungen oder Anbauten, Umbau leerstehender Gebäude zu Wohnraum, zeitgemäßer Wohnbau im Innenbereich der Gemeinden, da eine gelungene Innenentwicklung den Gemeinden nachhaltige Stärke ermöglicht. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein ökologischer Pluspunkt.

Grundversorgung
z. Bsp. Erweiterungen von Bäckereien oder Anbau für ein Tagescafé oder Entwicklungen und Umbauten zu Dorfläden

Gemeinschaftseinrichtung
z. Bsp. Bau von Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen.

Arbeiten
z. Bsp. Sicherung von Arbeitsplätzen durch Erweiterungen von Produktionshallen, Verlagerung von unverträglichen Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in interkommunale Gewerbegebiete

Sonderausschreibung Dorfgasthäuser
Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Sie stärken die Lebensqualität und Vitalität unserer Dörfer. Daher wurde seit dem Programmjahr 2020 der Bereich der Gaststätten im ländlichen Raum in den Förderschwerpunkt aufgenommen.

Antragstellung
Die Antragsstellung erfolgt über die Kommune und wird vom Regierungspräsidium Tübingen bearbeitet und bewilligt. Nach der anschließenden Bewilligung der einzelnen Förderprojekte durch die Regierungspräsidien (bei privaten Wohnbauprojekten und kommunalen Projekten) oder durch bei L-Bank (bei Projekten von Unternehmen) kann mit der Maßnahme begonnen werden. Antragsfrist ELR 2025 – 30. September 2024

Weiterführende Informationen

Tourismusfinanzierungsprogramm plus

Mit der Tourismusfinanzierung plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden.

Die Förderung richtet sich an Tourismusbetriebe, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land den Unternehmen dringend notwendige Investitionen ermöglichen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird, sowie durch einen Tilgungszuschuss. Tilgungszuschuss bis zu 25 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 200.000 Euro je Vorhaben. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden. Den Tilgungszuschuss erhält das Unternehmen nach Projektende. Er stellt einen Teilschulderlass dar, so dass das Unternehmen das Darlehen nicht vollständig zurückzahlen muss. Im Darlehensvertrag wird der Tilgungszuschuss zunächst unter Vorbehalt zugesagt.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe. (Weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR)
z. Bsp. Hotels, Gastronomiebetriebe, gewerblich genutze Ferienwohnungen oder Campingplätze in privater Trägerschaft

Was wird gefördert?
Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:

  • Modernisierung und Sanierung von Gebäuden
  • Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen
  • Neubauten
  • Betriebsübernahmen

Förderfähige Kosten

  • Erwerb von Betriebsgrundstücken u. -gebäuden
  • Bau- Umbaumaßnahmen
  • Betriebsausstattung (z. Bsp. Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriesfahrzeuge)
  • Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden.

Antrag über Hausbankverfahren
Der Förderantrag wird über die eigene Hausbank beantragt und an die L-Bank weitergeleitet. Antrag muss VOR Vorhabenbeginn erfolgen!

Weitere Informationen:

Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa, Stand: 01.02.2021

Invest BW: Land startet Investitions- und Innovationsförderprogramm

Die Landesregierung hat am 15. Dezember 2020 die Eckpunkte für das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs beschlossen. Für Invest BW sollen insgesamt 300 Millionen Euro zur einzelbetrieblichen Investitions- und Innovationsförderung bereitgestellt werden.

Die Herausforderungen für den Strukturwandel der gesamten Wirtschaft durch die Digitalisierung und Maßnahmen zum Klimaschutz seien ungebrochen, gleichzeitig fehlen vielen Unternehmen durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage und den Einbruch der Auftragsentwicklung im ersten Halbjahr oftmals finanzielle Mittel für Forschungsaktivitäten und Zukunftsinvestitionen.

Das Programm besteht aus zwei Bausteinen und soll in den nächsten Jahren den Innovationsstandort Baden-Württemberg stärken.

Innovationsföderung
Mit einer branchenübergreifenden Innovationsförderung in Form direkter Zuschüsse werden Unternehmen dabei unterstützt, ihre Forschungsaktivitäten zu erhöhen und marktgängige Innovationen insbesondere im Bereich von Zukunftstechnologien zu entwickeln.

Investitionsförderung
Mit einem zweiten Baustein des Programms, der Investitionsförderung, werden außerdem wirkungsvolle Anreize geschaffen, in wichtige Zukunftsfelder zu investieren, um neue Wertschöpfung im Land zu generieren und Arbeitsplätze zu sichern.

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