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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Bad Waldsee

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft, wobei der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle darstellt (Feststellung der Europäischen Kommission in ihrem Grünbuch). Ein Instrument, um der Belastung mit Lärm und den damit verbundenen negativen Folgen entgegenzuwirken, ist die Lärmaktionsplanung. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt es ein rechtliches Instrument, die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor einer künftigen Verlärmung zu schützen.

So lassen sich nicht nur Gesundheitsrisiken verringern, die Städte werden durch weniger Lärm auch lebenswerter. Mit der Umgebungslärmrichtlinie soll ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm, zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Hierzu sollen schrittweise folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten
  • Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich zu verhindern und zu mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.

1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans gefasst. Die Berechnungen und notwendigen Verkehrsstärkemessungen sind abgeschlossen.

Am 30.05.2022 hat der Gemeinderat über den Entwurf zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans beraten und den Entwurf mit den geplanten Maßnahmen der Variante 3 beschlossen.

Weitere Informationen:

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 14. November 2022 mit großer Mehrheit die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen:

Lärmkarten 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Lärmkarten 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans

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