Meldeangelegenheiten
Meldeangelegenheiten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare im Bereich Meldenagelegenheiten auf einen Blick.
Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldung ist nur noch für Wegzüge ins Ausland oder für Wegzüge bei mehreren Wohnungen vorgesehen. Wenn jemand innerhalb von Deutschland umzieht, muss er sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Die Meldebehörde der Herkunftsadresse erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über den Wegzug. Die Abmeldung bei der Wegzugsbehörde ist somit beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht mehr erforderlich.
Hinweis: Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vorher möglich.
Melde- und Lebensbescheinigung
Sie können die Bescheinigung bei einer persönlichen Vorsprache (bitte den Pass oder Personalausweis mitbringen) beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €. Für Rentenzwecke werden keine Gebühren erhoben. Diese gebührenfreien Verwendungszwecke sind nachzuweisen.
Zuzug und Umzug in Bad Waldsee
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz). Eine Anmeldung beim Bürgerbüro ist vorzunehmen, wenn der Einzug in eine Wohnung in Bad Waldsee erfolgt. Mit der Anmeldung ist die Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) vorzulegen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung alle Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) mit. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu erforderlich: Bitte beachten Sie, dass Jugendliche ab 16 Jahre selbst meldepflichtig sind. Leben über 16-jährige Kinder im Haushalt der Eltern, kann auch ein Familienmitglied die Anmeldung bzw. Ummeldung vornehmen. Sind die Kinder allerdings über 18 Jahre alt, muss das volljährige Kind der Meldepflicht selbst nachkommen (eigenhändige Unterschrift auf dem Anmelde- oder Ummeldeformular).
Im Anschluss werden die Ausweisdokumente mit der aktuellen Wohnanschrift aktualisiert.
Die Bestätigung über Wohnsitzan- oder -ummeldung und die Änderung der Ausweisdokumente sind kostenfrei.
Besonderheit: Wohnsitzummeldung von Kindern mit nur einem Elternteil
Meldet ein Elternteil zusammen mit dem Kind/den Kindern einen Wohnsitz ohne den anderen Elternteil an, wird zur Anmeldung die Erklärung des anderen Elternteils benötigt.
z.B. Mutter zieht mit dem Kind zu Adresse A, Vater wohnt weiterhin in Adresse B. Der Vater muss gegenüber der Meldebehörde erklären, dass er mit dem Umzug einverstanden ist.
Formular zur Erklärung der Wohnsitzmeldung von Minderjährigen (PDF-Dokument, 8,19 KB, 24.04.2023)
elektronische Melderegisterauskunft
Ab sofort ist die „Bürgerauskunft“ online verfügbar. Bürger und Firmen können eine elektronische Melderegisterauskunft beantragen.
Anfallende Gebühren werden per Vorkasse vor Auskunftserteilung eingezogen.
Hier geht es zur elektronischen Melderegisterauskunft.
Führungszeugnis
Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Privatführungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an den Antragsteller geschickt.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das behördliche Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die jeweilige Behörde geschickt.
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Das Gewerbezentralregister ist kein Register, das sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik erfasst. Es werden juristische und natürliche Personen geführt, die wegen eines bestimmten Vergehens oder Verhaltens verurteilt oder geahndet wurden bzw. eine bestimmte verwaltungsrechtliche Entscheidung erhalten haben.
Nach § 149 Gewerbeordnung (GewO) enthält das Gewerbezentralregister vier Gruppen an Eintragungen:
- Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen usw.
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten
- Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten
- Auch der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob das Gewerbezentralregister Eintragungen enthält oder nicht.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie bekomme ich das Führungszeugnis oder den Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.
Persönliche Antragstellung am Hauptwohnsitz des Antragstellers. Die Meldebehörde übermittelt den Antrag elektronisch an das Bundesamt für Justiz, dort wird das Dokument ausgestellt und an den Antragsteller oder die Behörde übersandt. Antragstellung kann nur durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) erfolgen (bei Minderjährigen ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter – gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen – möglich).
Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Antrag auf ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann auch online gestellt werden. Hierfür muss die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein. Weitere Informationen zur Online-Beantragung erhalten Sie hier.
Wie hoch sind die Gebühren? Wann ist eine Gebührenbefreiung möglich?
- Die Gebühr für ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt jeweils 13,00 €.
- Gebührenfrei ist das Führungszeugnis bei Mittellosigkeit oder bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
- Bringen Sie hierzu bitte einen Nachweis (Sozialhilfebescheid / Bescheinigung über Arbeitslosengeld II/ Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit) mit.
Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie hier.
Gebührenbefreiung für Ehrenamtliche mit Bestätigung
Dabei erhalten Ehrenamtliche das Führungszeugnis gebührenfrei, wenn der Verein oder die gemeinnützige Einrichtung die ehrenamtliche Tätigkeit und die besondere Funktion des Betroffenen bestätigt. Wird diese Tätigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeübt, so ist das Führungszeugnis gebührenpflichtig.
Für Vereinsvorstände und gemeinnützige Einrichtungen:
Hier (PDF-Dokument, 24,81 KB, 24.04.2023) finden Sie den Vordruck, den Sie für Ihre Ehrenamtlichen ausfüllen und mitgeben können. Mit diesem werden sowohl die ehrenamtliche Tätigkeit als auch die Aufgaben im Verein oder der gemeinnützigen Einrichtung oder im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit aufgegriffen und durch Ihre Unterschrift bestätigt.
Hinweise zur Ehrenamtlichen Tätigkeit:
Eine Ehrenamtliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit im Gesetz ausdrücklich als Ehrenamt bezeichnet wird oder die Person freiwillig und gemeinwohlorientiert handelt und dabei in bestimmte gemeinnützige oder vergleichbare Strukturen eingebunden ist. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt unentgeltlich.
Vollmachten
Hier finden Sie Vollmachten für folgende Anliegen:
Vollmacht zur Wohnsitzmeldung (PDF-Dokument, 35,81 KB, 07.09.2023)
Vollmacht zur Beantragung und Abholung einer Meldebescheinigung (PDF-Dokument, 35,72 KB, 07.09.2023)
Wohnsitzanmeldung - neuer Online-Dienst Schnell & digital ummelden
Hier finden Sie ein Erklärvideo zur elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Das ist jetzt online und gebührenfrei möglich! Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Mithilfe des neuen Online-Dienstes entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.
Link zum Online-Dienst: www.wohnsitzanmeldung.de
Voraussetzungen:
- Smartphone & AusweisApp
- Wohnungsgeberbestätigung (Formular hinterlegen)
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion & dazugehöriger PIN
Wer kann den neuen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung nutzen?
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen, sowie deren minderjährige Kinder. Nach erfolgter Anmeldung erhalten alle Personen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung. Für alle Ausweise mit Online-Ausweisfunktion können zudem die Adressdaten auf dem Personalausweis aktualisiert werden. Aufkleber für Reisepass und Personalausweis kommen per Post.
Ablauf:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung erfolgt in drei Phasen.
In der ersten Phase melden Sie sich unter www.wohnsitzanmeldung.de mit Ihrem behördlichen Nutzerkonto an. Anschließend erfolgt eine Authentifizierung über die AusweisApp. Ihre hinterlegten Meldedaten im Melderegister werden abgerufen. Nach positiver Überprüfung der bisher hinterlegten Daten können Sie Ihre neue Meldeanschrift eingeben. Sofern Sie in Miete wohnen, laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Das Formular hierfür finden Sie hier: Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Dokument, 763,36 KB, 19.07.2024).
Nachdem die Eingaben von Ihnen bestätigt wurden, wird der Antrag an die Meldebehörde übermittelt.
Sobald die Meldebehörde Ihre Daten überprüft hat, beginnt Phase zwei. Per E-Mail werden Sie über diesen Schritt informiert. Anschließend steht Ihnen die digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Der Online-Dienst leitet Sie zudem an die AusweisApp weiter, um die Chip-Daten des Personalausweises zu aktualisieren.
In der dritten und letzten Phase erhalten Sie von der Bundesdruckerei den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis. Der Adressaufkleber wird an Ihre neue Wohnanschrift versandt. Dieser ist mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls Sie von einer anderen Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem eine Wohnortaufkleber für Ihren Pass. Dem Schreiben der Bundesdruckerei liegt eine Anleitung für das Anbringen des Adressaufklebers bei.
Nach erfolgreichem Anbringen des Adressaufklebers ist die elektronische Wohnsitzanmeldung beendet.