Dienstleistungen
Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
Die Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder mit einer Entwicklungsstörung, mit drohender oder bestehender Behinderung. Interdisziplinäre Frühförderung ist bei Bedarf unabhängig vom Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder eines Schulkindergartens möglich.
Sonderpädagogische Frühförderung ist bei Bedarf gleichzeitig mit dem Besuch eines allgemeinen Kindergartens möglich und endet beim Besuch eines Schulkindergartens, da dieser ein sonderpädagogisches Angebot ist.
Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:
- Auffälligkeiten in der Entwicklung oder Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen,
- drohenden Behinderungen entgegenzuwirken,
- vorhandene Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und
- betroffene Kinder und ihre Familien zu begleiten.
Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen umfasst:
- Früherkennung
- Frühförderung und Früherziehung
- Frühbehandlung (nur interdisziplinäre Frühförderung)
- Beratung und Begleitung
Sie arbeiten zusammen mit:
- Fachkräften anderer Frühförderstellen
- niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Fachärzten
- niedergelassenen medizinischen Therapeuten
- Sozialpädiatrischen Zentren
- Kinderkliniken und anderen Fachkliniken
Diese Stellen haben Angebote mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Schwerpunkten.
Voraussetzungen
Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,
- die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
- mit Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten im Bereich der Sprache oder des Verhaltens,
- mit Problemen im Spielen und Lernen,
- mit Auffälligkeiten in der geistigen Entwicklung oder bei körperlicher Behinderung,
- mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören,
- in schwierigen sozialen Lebenssituationen mit Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.
Verfahrensablauf
Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Eltern sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.
Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine
Zuständigkeit
- für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der interdisziplinären Frühförderung: das Sozialministerium
- für grundsätzliche Angelegenheiten und Rahmenvorgaben der sonderpädagogischen Frühförderung: das Kultusministerium
- für allgemeine fachliche Fragen zur Frühförderung: die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung (Medizinischer Bereich und Pädagogischer Bereich) beim Regierungspräsidium Stuttgart
- für individuell auf das jeweilige Kind bezogene Fragen von Eltern:
- für die sonderpädagogische Frühförderung die Regionalen Arbeitsstellen Frühförderung bei den Staatlichen Schulämtern )oder
- jede sonderpädagogische Beratungsstelle
- für die interdisziplinäre Frühförderung die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen
- jede Interdisziplinäre Frühförderstelle
Vertiefende Informationen
- Informationen zu regionalen Angeboten und Institutionen für interdisziplinäre, medizinische oder pädagogische Frühförderung: Wegweiser Frühförderung Baden-Württembergrp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Soziales/Landesarzt/Documents/wegweiser-ff-bw.pdf)
- Allgemeine Informationen zu sonderpädagogischen Beratungsstellen und Schulkindergärtenwww.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/fruehkindliche-bildung/fruehfoerderung)
- Allgemeine Informationen zur interdisziplinären Frühförderungrp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Soziales/Landesarzt/Seiten/Fruehfoerderung_Inklusion.aspx
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozial- und das Kultusministerium haben dessen ausführliche Fassung am 12.11.2019 freigegeben.